Besonderes Augenmerk legte Piendl auf ein Bundesteilhabegesetz. "Hier erwarten wir uns alle einen kräftigen Schub nach vorne", so Piendl. "Unsere Art, Menschen mit einer Behinderung Teilhabe zu ermöglichen, muss auf eine neue Ebene, ein neues Niveau gehoben werden." Bei allen Details, die auf dem Weg zum Bundesteilhabegetz zu beachten eien, dürfe man "die große Linie und den eigentlichen Anspruch" nicht aus dem Auge verlieren: "Man kann sich das gar nicht oft und deutlich genug vergegenwärtigen: bislang tritt die Solidargemeinschaft erst dann auf den Plan, wenn ein Mensch die durch seine Behinderung bedingte Belastung nicht mehr selber tragen kann. Überspitzt gesagt: der Mensch mit Behinderung muss erst arm werden, damit die Solidargemeinschaft in Form von Sozialhilfe für ihn eintritt. Das muss und wird sich künftig von Grund auf ändern", so der Prälat. Die Solidargemeinschaft werde von Anfang an in die Pflicht genommen, um die Nachteile auszugleichen, die einem Menschen aus einer Behinderung entstehen. "Das wird das Selbstverständnis der Solidargemeinschaft, das heißt unserer Gesellschaft, aber auch das Selbstverständnis der Betroffenen verändern", so Piendl.