
Der Landes-Caritasverband kritisiert die im Entwurf der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie vorgesehenen Einschnitte ausgesprochen. Die geplanten Begrenzungen bei Beratungsdauer, Aufgabenprofil und Förderstruktur würden die Versorgung geflüchteter und zugewanderter Menschen spürbar verschlechtern und bestehende Unterstützungsangebote ausdünnen. Besonders problematisch sei, dass ausgerechnet diesem sensiblen und seit Jahren am Anschlag laufenden Bereich jede fünfte Vollzeitstelle gekürzt werden könnte, obwohl der Bedarf in der Praxis weiterhin hoch sei.
Der neue Richtlinienentwurf berge erhebliche Risiken bei der Finanzierung, so Landes-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg. Zwar sehe der Entwurf einen erhöhten Festbetrag pro Vollzeitstelle vor, nach Berechnungen des Landes-Caritasverbandes wäre damit aber trotzdem keine auskömmliche Finanzierung gewährleistet. Vielmehr könnte die Anhebung dazu führen, dass die Zahl der geförderten Stellen deutlich sinkt: "Sollte diese Regelung so kommen, stünden weniger Beraterinnen und Berater für die komplexe Integrationsarbeit zur Verfügung. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Integrationsberatung nicht nur auf Asylsuchende abzielt, sondern die langfristige Integration in den Blick nimmt, muss die bestehende Struktur gesichert werden, statt sie weiter auszudünnen." Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die sich in der Flüchtlings- und Integrationsberatung engagieren und zu denen auch der Landes-Caritasverband gehört, sind diejenigen, die eine unabhängige Beratung in diesem sensiblen und politisch hoch aufgeladenen Bereich sicherstellen.
Magg betont vor allem den gesellschaftlich stabilisierenden Beitrag der Flüchtlings- und Integrationsberatung: "Die Beratenden leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden, indem sie Verfahren erklären, Kultur vermitteln und Menschen helfen, in unserem Land anzukommen. Sie unterstützen die Leute, schneller in Arbeit zu kommen, auf eigenen Beinen zu stehen, selbst Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen und einen Beitrag zu den sozialen Sicherungssystemen zu leisten. Damit ist dieses Beratungsangebot auch eine Investition in die Zukunft unseres Landes."
Daneben sei die vorgesehene Beschränkung der Flüchtlings- und Integrationsberatung auf drei Jahre problematisch zu sehen, so Landes-Caritasdirektor Dr. Andreas Magg: "Gerade geduldete Menschen und andere besonders belastete Gruppen benötigen oft auch über einen längeren Zeitraum Begleitung und Beratung. Eine vergleichsweise starre Frist ist insbesondere für die Menschen, die sich hier integrieren wollen, nicht bedarfsgerecht und drängt Menschen aus dem Hilfesystem." Außerdem bestünden Widersprüche zu anderen Regelungsentwürfen, in denen teils längere Beratungszeiträume vorgesehen sind.
Der Ausschluss beziehungsweise die Einschränkung einzelner Beratungsleistungen, die im Zuge der Kürzungen wegfallen sollen, wie beispielsweise Asylverfahrensberatung, Rückkehrberatung, Formularhilfe oder Unterstützung bei Einbürgerungsverfahren, sind besonders zu kritisieren. Schon heute gebe es keine flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung. Wenn nun auch die Flüchtlings- und Integrationsberatung hier weiter zurückgedrängt werde, entstünden erhebliche Versorgungslücken. In vielen Regionen seien die Beratungsstellen die erste und oft einzige Anlaufstelle für Menschen mit Migrationsgeschichte. Fielen diese niedrigschwelligen Hilfen weg, drohten existenzielle Probleme häufiger ungelöst zu bleiben oder sich zu verschärfen.
Statt die Zielgruppen einzuengen, sollten sie wieder weiter gefasst, Beratung ohne starre Ausschlüsse ermöglicht, die Zahl der geförderten Stellen erhalten werden und die vorgesehenen Kürzungen und Einschränkungen überarbeitet werden. Andernfalls drohe eine spürbare Verschlechterung der Versorgung von Geflüchteten und anderen Menschen mit Migrationsgeschichte - mit Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für Kommunen, Ehrenamt und gesellschaftliche Integration insgesamt.