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Stellungnahme

Caritas-Position zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze

Der Deutsche Caritasverband schlägt die Einsetzung einer Expertenkommission vor, die neben den Tarifpartnern auch Vertreter der Wissenschaft mit einbezieht. Die Kommission hat die Aufgabe, Empfehlungen zu einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb auszusprechen.

Erschienen am:

13.03.2012

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-0
info@caritas.de
http://www.caritas.de

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PDF | 36,6 KB

DCV-Position zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze

Der Deutsche Caritasverband begrüßt den Beschluss der CDU zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze, da bestehende gesetzliche Regelungen – wie die Nichtigkeit sittenwidriger Lohnvereinbarungen (§ 138 BGB) – und tarifliche Vereinbarungen nicht ausreichen, um in allen Branchen sozial nicht akzeptable Niedrigstlöhne zu verhindern. Zur Ermittlung der Lohnuntergrenze schlägt der DCV die Einsetzung einer Expertenkommission vor. Diese soll Empfehlungen zu einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb aussprechen.