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Psychiatrische Einrichtungen und Dienste

Soziale Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung psychisch kranker Menschen sind leider immer noch Realität. Die Förderung der psychischen Gesundheit, die Verminderung der Belastung durch seelische Erkrankungen und der Schutz der Rechte und der Würde psychisch kranker Menschen stehen im Mittelpunkt der Angebote der Caritas.

"In den wirtschaftlich hochentwickelten Ländern schreiben die Fachleute das Entstehen neuer Formen geistigen Leidens auch den negativen Auswirkungen zu, die die Krise der sittlichen Werte hat. Dadurch nimmt das Gefühl der Einsamkeit zu, die traditionellen Formen des sozialen Zusammenhalts, vor allem die Institution der Familie, werden untergraben oder sogar zerstört und die Kranken ausgegrenzt, und zwar vor allem die psychisch und geistig Kranken, die oft als Last für die Familie und die Gemeinschaft empfunden werden. Ich möchte an dieser Stelle denjenigen meine Anerkennung aussprechen, die sich auf unterschiedliche Weise und auf verschiedenen

Ebenen

dafür einsetzen, dass der Geist der Solidarität nicht abnehme, sondern dass auch weiterhin für diese unsere Brüder und Schwestern gesorgt wird, den menschlichen und dem Evangelium entsprechenden Idealen und Grundsätzen folgend. Ich bestärke daher in ihren Bemühungen diejenigen, die sich dafür einsetzen, dass alle psychisch und geistig Kranken Zugang zu den notwendigen Behandlungsmaßnahmen erhalten. (Papst Benedikt XVI., Botschaft zum Welttag der Kranken, 11. Februar 2006)

Ziele

Die Caritas will mit ihrer Arbeit der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung aus der Gesellschaft entgegentreten. Ziel dabei ist die Erreichung von größtmöglicher Selbstbestimmung und Förderung der Selbsthilfekräfte psychisch kranker Menschen. Die Hilfen sollen auf allen Ebenen zielgerichtet, systematisch und planvoll organisiert und bedarfsgerecht und effizient erbracht werden.

Leistungsangebote der Caritas in Bayern

Die Einrichtungen und Dienste der Caritas und der angeschlossenen Fachverbände halten differenzierte Hilfeangebote im ambulanten und (teil-) stationären Bereich vor.

  • Sozialpsychiatrische Dienste
  • Tagesstätten für psychisch Kranke
  • Stationäre Einrichtungen
  • Übergangseinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Theraputische Wohngemeinschaften
  • Werkstätten für psychisch Kranke
  • Arbeits- und Beschäftigungsprojekte
  • Selbsthilfe
  • Fortbildungskurse

Dienstleistungen des Landes-Caritasverbandes

Der Landes-Caritasverband

  • bündelt und koordiniert die Informationen für die Diözesan-Caritasverbände
  • arbeitet mit an der fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung
  • arbeitet mit an der verbandsübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft CBP Bayern
  • greift psychiatrie- und sozialpolitische Themen auf
  • erstellt Stellungnahmen und fachpolitische Positionen.

 

Nachricht Wahlausschluss beenden

Betreute wollen auch wählen

Demokratie lebt davon, dass viele Bürger(innen) zur Wahl gehen. Doch es gibt in Deutschland rund 10.000 Erwachsene, denen das verboten ist. Sie leben mit einer Behinderung und werden rechtlich betreut, was sie laut Gesetz von der Wahl ausschließt. Dagegen wehren sich nun acht Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht.

Zwei lachende junge FrauenWer rechtlich betreut wird, darf in Deutschland nicht wählen.KNA / Oppitz

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) unterstützen die acht Personen, die gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 beim Bundestag Einspruch eingelegt haben, weil sie nicht wählen durften.

Vom Recht zu wählen ausgeschlossen sind nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes Menschen mit Behinderungen, für die "eine Betreuung in allen Angelegenheiten" bestellt ist. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen. Lebenshilfe und Caritas gehen von rund 10.000 Menschen aus, die in Deutschland betroffen sind.

Wahlausschlüsse sind willkürlich und diskriminierend

Beide Verbände halten das für verfassungswidrig. "Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, wird in Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert. Die Wahlrechtsausschlüsse bedeuten daher einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und das Recht behinderter Menschen auf uneingeschränkte politische Beteiligung", so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt.

"Die geltenden Wahlrechtsausschlüsse sind veraltet und diskriminierend. Sie stammen aus einer Zeit, als Gesellschaft und Recht Menschen mit Behinderung nicht zutrauten, in allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben zu können", betont Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Die Ausschlüsse hält er für willkürlich: Kein Bürger, mag er alt, krank oder sonst beeinträchtigt sein, muss befürchten, dass seine Fähigkeit zu "vernünftigen" Wahlentscheidungen überprüft wird. Der Wahlrechtsausschluss als automatische Nebenfolge einer "Betreuung in allen Angelegenheiten" oder des Aufenthalts im psychiatrischen Maßregelvollzugs trifft lediglich volljährige Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung, die damit gegenüber anderen, möglicherweise gleich Betroffenen unzulässig diskriminiert werden.

"Weil die Wahlrechtsausschlüsse sich auf eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen beziehen, sind sie unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 25 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte", erläutert Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Ministerkomitee des Europarates als auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen haben sich in diesem Sinne geäußert. Die europäischen Nachbarstaaten Österreich, die Niederlande und Großbritannien folgen dem und verzichten auf entsprechende Wahlrechtsausschlüsse.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sind überzeugt, dass die Wahlrechtsausschlüsse im deutschen Recht unzulässig sind und fordern deren Streichung. 

Info:

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1000 Mitgliedseinrichtungen begleiten mit zirka 41.500 Mitarbeitenden rund 150.000 Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Kontakt:

Janina Bessenich, Stellv. Geschäftsführerin
CBP - Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Tel: 0761 / 200 301, 
E-Mail: janina.bessenich@caritas.de

Autor/in:

  • Janina Bessenich
Quelle: caritas.de
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Diplom-Sozialpädagogin (FH), Krankenschwester, Unterrichtsschwester
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hilde.rainer-muench@caritas-bayern.de

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