Hilfen zur Erziehung
Erziehungshilfen, also die Hilfen nach § 27 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), haben weit zurückreichende Wurzeln. Sie sind in der Heimerziehung sowie der Sorge um verwaiste und anderweitig elternlos gewordene Kinder zu sehen.
Die älteste Einrichtung der katholischen Heimerziehung in Bayern ist über 430 Jahre alt. Vom 19. Jahrhundert bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts waren nicht nur die Träger der Einrichtungen Ordensgemeinschaften, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren weitgehend Ordensangehörige.
Heimerziehung, Erziehungshilfe im allgemeinen, ist immer Spiegel der Gesellschaft. Dies wird besonders deutlich an der Diskussion über die Heimerziehung der 50er und 60er Jahre, die einigen betroffenen jungen Menschen Traumatisierungen fürs Leben beigebracht hat. Seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts hat sich die Heimerziehung ausdifferenziert, in den Unterbringungsformen geöffnet in Bezug auf teilstationäre Formen, Einbeziehung der Eltern und der ganzen Familie und fachlich verändert (multiprofessionelle Teams). Die gesetzliche Grundlage des KJHG, das 1990 eingeführt wurde, fordert individualisiertere Hilfeformen, die sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall richten.
Ziele
Erziehungshilfe in katholischer Trägerschaft wird mit dem Proprium der Caitas im Sinne des § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durchgeführt, insbesondere sei hier genannt:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere (1.) junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, (2). Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, (3.) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, (4.) dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie die kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Die Caritas bekennt sich zur Verwirklichung der Kinderrechte, zur Unterstützung und Verwirklichung der Elternrechte und führt im Sinne des Hilfeplans (§ 36 SGB VIII) die nötigen Hilfen des KJHG durch. Sie arbeitet dabei partnerschaftlich mit den jungen Menschen, den Eltern und dem Jugendamt zusammen.
Leistungsangebote der Caritas in Bayern
Alle im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) aufgeführten ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfen und angrenzende Formen der Kinder- und Jugendhilfe werden von Einrichtungen und Diensten, die der Caritas als Spitzenverband angehören, angeboten.
Adressen in Ihrer Nähe
Über die Diözesan-Caritasverbände und die Fachverbände erhalten Sie die benötigen Adressen. Auskunft erhalten Sie auch über den Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e. V. (LVkE).
Fortbildung
Auf Landesebene werden Fortbildungen/Fachtagungen zu bayernweit wichtigen Themen veranstaltet. Das Fortbildungsprogramm des Landesverbands katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen in Bayern e.V. (LVkE) und der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften umfasst jährlich rund 50 Angebote und kann über die E-Mail-Adresse info@lvke-caritas-bayern.de bezogen werden. Zusätzlich werden jährlich Fachtagungen zu Themen wie z. B. Kinderschutz und Wirksamkeit von Erziehungshilfe veranstaltet.
Dienstleistungen des Landes-Caritasverbands Bayern
Der Landes-Caritasverband Bayern
- hat mit anderen Trägern der freien Jugendhilfe mit dem kommunalen Spitzenverbänden den Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII verhandelt und arbeitet in der Landeskommission Kinder und Jugendhilfe mit.
- bündelt und koordiniert die Informationen aus und über die Kinder- und Jugendhilfe, die kommunal organisiert ist, auf Landesebene.
- ·vertritt auf Landesebene spitzenverbandlich die Interessen der Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe und verantwortet die Stellungnahmen zu den bayrischen Gesetzesvorhaben und den Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamtes.
- formuliert in Absprache mit dem Fachverband LVkE die fachpolitischen Positionen.