Ein breites Bündnis von Verbänden unter dem Dach des Landes-Caritasverbands hat sich zur Weiterentwicklung des inklusiven SGB VIII positioniert. Die Reform zielt darauf ab, ein inklusives Angebot für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu schaffen, das den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde jüngst ebenfalls vorgelegt. "Der nun vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe enthält einige unserer Anregungen. Allerdings bleibt er in einigen Fragen unklar und weit hinter den notwendigen Maßnahmen zurück", erklärt Landes-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg.
"Wir unterstützen jede gesellschaftliche und gesetzliche Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft", erklärt Magg. "Unser Ziel ist es, Menschen und insbesondere auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Das Bundesteilhabegesetz bildet hierbei das Minimum, an dem sich alle weiteren Entwicklungen messen lassen müssen. Deshalb ist nötig, Errungenschaften und Regelungen zugunsten der Leistungsberechtigten aus dem BTHG auch ins Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz aufzunehmen."
Im Hinblick auf die geplante Reform ist es aus Sicht der Caritas von entscheidender Bedeutung, die Versorgungsstrukturen in Bayern - insbesondere im Kontext der kommunalen Strukturen - umfassend zu diskutieren und zu bewahren. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass es unterschiedliche Interessenlagen in den Bereichen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe gibt. Die Caritas, die beide Bereiche vertritt, sieht die Notwendigkeit, diese divergierenden Perspektiven zu berücksichtigen.
Entscheidend ist, dass alle zusätzlichen Ressourcen direkt in die unmittelbare Leistungserbringung fließen. "Aktuelle Analysen zeigen, dass die Leistungsträger ihren Auftrag nicht überall vollständig erfüllen können und die Leistungserbringer zunehmend Schwierigkeiten haben, alle Anfragen zu bedienen", so Magg. "Allerdings sehen wir uns als Leistungserbringer durch den nun vorgelegten Referentenentwurf nicht gestärkt, eher im Gegenteil. So soll zukünftig beispielsweise keine Anerkennung der verbandlichen Tarifbindung mehr geben, wodurch der Fachkräftemangel in diesem Bereich sicher noch verschärft werden wird."
Die Caritas äußert große Besorgnis, dass die Reform möglicherweise zu einer Verschlechterung der Versorgungslage sowie der Quantität und Qualität der Leistungserbringung führen könnte. "Wir fordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Reform, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Kinder und Jugendlichen auch weiterhin die Unterstützung erhalten, die sie benötigen", so Magg weiter. "Wir plädieren deshalb zur Umsetzungsbegleitung in Bayern für ein paritätisch mit Vertretungen der kommunalen Ebenen sowie der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe besetztes Gremium. Dies ist entscheidend für alle Beteiligten, dass sie gleichermaßen informiert und beteiligt werden. Ein solches Verfahren baut Unsicherheiten ab, damit Rechte und Ansprüche umgesetzt werden können."
Die Caritas wird sich weiterhin aktiv in die Diskussionen und Planungen einbringen, um eine inklusive und gerechte Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen. Die ausführliche Positionierung finden Sie hier.