Das Berufsbild der Heilerziehungspflege müsse dringend gestärkt werden. Diese Forderung formulierten Herbert Borucker, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe und Psychiatrie (LAG CBP) und Simon Britze, Referent Wohnen beim Lebenshilfe Landesverband Bayern bei ihrem Vortrag anlässlich der diesjährigen ConSozial, der größten Messe für die Sozialbranche.
"Neue Wege in der Heilerziehungspflege - Ansätze zur Stärkung des Berufsbildes in Bayern" war der fachliche Impuls überschrieben. In einem Schulversuch soll in Bayern nun erprobt werden, wie die Ausbildung in der Heilerziehungspflege den Anforderungen an die moderne Behindertenhilfe gerecht werden und der Beruf attraktiver gestaltet werden kann.
"Heilerziehungspflege ist die Qualifikation, bei der Assistenz und Teilhabegestaltung im Vordergrund steht. Die Anforderungen sind in der Behindertenhilfe nun mal Andere als beispielsweise in der Pflege von Senioren oder der Erziehung von Kindern und Jugendlichen," so Herbert Borucker. "Die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe und die Kompensation von Barrieren und Behinderungen, die in Wechselwirkung mit der Umwelt auftreten. Natürlich braucht es hierfür einen Teil pädagogischen Wissens und auch pflegerischer Expertise, aber die Schwerpunktsetzung auf Assistenz und Teilhabe ist einzigartig. Genau das ist, was Menschen mit Behinderung von ihren Assistenten benötigen, um selbstbestimmt ihr Leben gestalten zu können."
Dennoch entscheiden sich zunehmend weniger junge Menschen für die Ausbildung oder brechen diese vorzeitig ab. Gründe dafür sind z.B. fehlende Standards in der Vergütung, anspruchsvolle Bedingungen in der Praxis und eine zu lange Ausbildungszeit. In Zeiten der allgemeinen Personalknappheit und einem hohen Mangel an Fachkräften sei es von wichtiger Bedeutung, sich dieser bedeutenden Stellschraube näher zu widmen und hier zukunftsfähige Ansätze zu finden, um das Berufsbild langfristig zu stärken.
Hierzu zählen:
- Verkürzung der Zugangsvoraussetzung "einschlägige Berufstätigkeit" für die Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungspflege auf ein Jahr bzw. auf 200 Stunden für Abiturienten und Bewerber mit beruflicher Vorbildung. Herstellung analoger Voraussetzungen zur Ausbildung Erzieherin/Erzieher.
- Kombination aus Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnis: Auskömmliche und geregelte Ausbildungsvergütung für die schulischen Anteile der Ausbildung (einschließlich 10 bzw. 12 Stunden "Praxis der Heilerziehungspflege"). Darüber hinaus ist weiterhin ein Anstellungsverhältnis nach Anlage 33 (S2 bzw. S4) möglich.
- Anschlussfähigkeit nach Abschluss der Ausbildung in die klassischen Tätigkeitsfelder der Behindertenhilfe, der Früh- und der Sonderpädagogik, der Kinder- und der Jugendhilfe, der Kinder und Jugendpsychiatrie, der Erwachsenenpsychiatrie sowie weiteren Fach-/Spezialeinrichtungen (z.B. Epilepsiezentren, Rehazentren). Pflegefachkräfte und Erzieher können im Gegensatz zu HEP in den meisten Berufsfeldern ohne Zusatzqualifikation als Fachkräfte beschäftigt werden.
- Beibehaltung des Qualifikationsrahmens DQR 6
- Anpassung des Ordnungsrechts an die erworbene bzw. vorhandene pflegerische Kompetenz in der Heilerziehungspflege.
- Anleitung durch geschulte und ausgebildete Mentoren, Freistellung für die Anleitung und die Berücksichtigung bei der Finanzierung durch die Leistungsträger
- Ausgewählte Formen von Distanzunterricht im Rahmen der Ausbildung ermöglichen (Vereinbarung Familie - Beruf) und aktive Beteiligung an der Diskussion zu einer zeitgemäßen, den Qualifikationen entsprechenden Berufsbezeichnung
Die ConSozial findet jährlich in Nürnberg statt und die größte Messe für die Sozialbranche in Deutschland. Rund 5500 Fachbesucher folgen an zwei Tagen über 80 Vorträgen, besuchen die Messe der Sozialen Dienstleister und informieren sich über die Trends in der Branche. In diesem Jahr fand die Messe am 25./26.10. statt und stand unter dem Motto "Innvoation x Sozial: Miteinander nach vorn."