Geäußert wurde die Forderung an die bayerische Staatsregierung im Anschluss an den heutigen Regensburger Fachtag der LAGÖF unter dem Motto "Regionale Netzwerke in der Rechtlichen Betreuung in Bayern" in den Räumen der Regierung der Oberpfalz. "Im Haushaltsjahr 2015 wurden rund 667.000 Euro an Förderung für die Betreuungsvereine in Bayern ausgezahlt. Greifen alle 133 auf diese Summe zu, macht das pro Verein und Woche umgerechnet nur etwa die Finanzierung von zwei Wochenstunden aus", so Thomas Eichinger, Landrat des Kreises Landsberg am Lech, der 2016 den Vorsitz der LAGÖF übernimmt. Gerade für die Ausstattung der Querschnittsarbeit wie Koordination, Bildung und Begleitung Ehrenamtlicher sowie Qualitätssicherung müssten mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, fordert die LAGÖF.
Dass das Gesetz im Sinne der Subsidiarität ausdrücklich der ehrenamtlichen Betreuung den Vorrang vor beruflicher Betreuung einräumt, betonte während des Fachtags Ministerialdirigent Burkard Rappl vom Bayerischen Sozialministerium. Bedeutend sei außerdem, dass ehrenamtliche Betreuungspersonen häufig aus dem vertrauten Umfeld der zu Betreuenden kämen, was oft eine niederschwelligere Ansprache der zu unterstützenden Personen ermögliche als es in der Berufsbetreuung der Fall sei. "Den Betreuungsvereinen kommt eine fundamentale Aufgabe zu bei der Gewinnung, Ausbildung und Begleitung dieser Ehrenamtlichen", lobte Rappl in Regensburg.
Laut dem Ministerialdirigenten finden derzeit rund 65 Prozent der Rechtlichen Betreuungen in Bayern familiennah und ehrenamtlich statt und nur etwa ein Drittel durch Berufsbetreuer. Die Kosten für die Berufsbetreuung beliefen sich allerdings auf inzwischen etwa 100 Millionen Euro pro Jahr, während die Betreuungsvereine mit ihrer Ehrenamts-Arbeit nur im sechsstelligen Bereich gefördert würden. "Das könnte schon mehr sein", räumte Rappl ein. Jedoch habe das Sozial- ministerium, das sich als Partner der Betreuungsvereine verstehe, nicht die Entscheidungshoheit über den Haushalt. Dass seit 2015 die Förderung auf 750.000 Euro gestiegen sei, während es zum Beispiel 2013 und 2014 noch je 450.000 Euro gewesen seien, sei bereits ein gutes Zeichen und durchaus anerkennenswert, findet Rappl. Die LAGÖF weist jedoch darauf hin, dass von den 750.000 Euro Förderung wegen Haushaltsvorbehaltes nur ca. 667.000 ausgezahlt werden.
Für eine noch bessere Vernetzung und Kooperation von Betreuungsbehörden, -gerichten und -vereinen warb Axel Bauer, Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main und Experte für Rechtliche Betreuungen beim Regensburger Fachtag. Zudem sieht er Bayern in der Ehrenamts-Förderung besonders in der Pflicht, "da das Ehrenamt im Freistaat Verfassungsrang genießt".
Rechtliche Betreuung ist ein Dienst an Menschen jeden Alters, die aufgrund von Krankheit, psychischen Belastungen, Sucht, Demenz oder anderen Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst regeln können. In der LAGÖF sind neben den öffentlichen Spitzenverbänden Gemeinde-, Städte-, Landkreis- und Bezirketag auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern vertreten, deren Vorsitz derzeit die Caritas hat.
Der Regensburger Fachtag fand am 11.12.2015 in den Räumen
der Regierung der Oberpfalz statt.