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Pressemitteilung

Die soziale Kälte in Bayern nimmt zu

Massive Kritik der Wohlfahrtsverbände an Ministerpräsident Stoiber

Erschienen am:

28.07.2004

  • Beschreibung
Beschreibung

Das soziale Klima wird kälter in Bayern: Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG FW) stellt auf allen politischen Ebenen ein bedrohliches Desinteresse am Sozialen fest, das sich nicht nur in den erneut anstehenden Einsparungen im Staatshaushalt manifestiert. Auch die jüngsten Beschlüsse der Bezirkstage und neue Gesetzesvorhaben - wie das Kommunale Entlastungsgesetz der Staatsregierung - zeigen deutlich: Auf der politischen Agenda rangiert das Soziale an letzter Stelle. Das können und wollen die Wohlfahrtsverbände nicht hinnehmen.

Im Vorfeld der Haushaltserstellung für 2005/2006 haben Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, LAG FW-Vorsitzende und Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, und Johann Frankl, Verwaltungsdirektor des Landes-Caritasverbandes und Geschäftsführer der LAG FW, am 28. Juli 2004 in einer Presskonferenz im Münchner PresseClub Stellung zu den Folgen des Sparzwangs und den daraus resultierenden Forderungen der Wohlfahrtsverbände.

Freie Wohlfahrt fordert eine Ende der Sparorgien im sozialen Bereich
Entwurf des Kommunalen Entlastungsgesetzes wird abgelehnt

Das soziale Bayern blutet aus, ein Ende der Sparorgien ist auch in den Sozialetats nicht abzusehen. Der von der Politik vorgebrachte Grund: Den nachkommenden Generationen dürfe kein Schuldenberg hinterlassen werden. „Statt dessen hinterlassen wir zerstörte soziale Strukturen und eine kalte Gesellschaft ohne inneren Zusammenhalt“, kritisiert Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern. Die in der LAG FW zusammengeschlossenen Verbände – AWO, BRK, Caritas, Diakonie, Israelitische Kultusgemeinden und der Paritätische - beobachten schon seit längerem, dass das Soziale angesichts knapper Kassen im Freistaat immer mehr in den Hintergrund gerät. Heute stellten sie in München ihre Forderungen vor.

Jüngster Streich der Staatsregierung sei der Entwurf des Kommunalen Entlastungsgesetzes. Damit sollen die Kommunen befriedet werden. Für die LAG FW bedeutet es aber:

Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts: Die Betroffenen sollen nicht mehr frei wählen können, welchem Pflegedienst oder welchem Heim sie sich anvertrauen.

Stärkung der Sozialhilfeträger: Die Lage der öffentlichen Haushalte soll bei der Verhandlung über Pflegesätze berücksichtigt werden. Das bedeutet: Sozialpolitik nach Kassenlage.

Schwächung der Leistungsträger: Entgeltverträge sollen nach Ablauf der Vertragsdauer nur noch sechs Monate fortgelten. Die Kostenträger könnten den Leistungsträgern dann Entgelte diktieren.

Diese Absichten würden unabgesprochenen Sparaktionen Vorschub leisten und es würden aus Sicht der LAG FW die Vorgänge in Schwaben – einseitige Kündigung der Verträge – legalisiert. „Daran zeigt sich, dass es der Staatsregierung ausschließlich darum geht, die Kommunen und die höheren Sozialhilfeträger zu entlasten, und damit eigentlich den eigenen Haushalt des Staates vor den berechtigten Finanzausgleichsforderungen der Kommunen und Sozialhilfeträger zu verschonen“, so Christa Prinzessin von Thurn und Taxis.

Darüber hinaus leide die Wohlfahrt und damit auch ihre Klientel unter den schon bisher beschlossenen Einsparungen. Der Geschäftsführer der LAG, Johann Frankl nannte heute Beispiele: In der Stationären Altenhilfe fänden dringend erforderliche Investitionen in die Modernisierung der Häuser nicht statt, die Kreditfinanzierung durch Banken sei nicht möglich, weil die Kostenträger diese höheren Finanzierungskosten nicht akzeptieren wollen. In der Behindertenhilfe würden Projekte eingestellt, bei Betreuungsvereinen würde die Beratung ehrenamtlicher Betreuer von Menschen, die ihre Dinge nicht mehr selber regeln können, beendet. „Die berufliche Betreuung durch Rechtsanwälte erfordert in vielen Fällen aber wieder eine Kostenübernahme durch den Staat“, erinnert Frankl. Es sei richtig, dass für die Finanzierung der Wohnungslosenhilfe eigentlich die Kommunen zuständig sind. Angesichts ihrer eigenen Finanzknappheit würden sie aber die Kürzung des Staatszuschusses nicht auffangen. „Folglich werden spätestens im nächsten Jahr die Öffnungs- und Sprechzeiten der Beratungsstellen verkürzt, die Begleitung Ehrenamtlicher eingestellt und Übernachtungsstellen oder Wärmestuben geschlossen.“ Wegen der Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe hätten Kinder aus sozial schwachen Familien kaum noch Möglichkeiten zu pädagogisch begleiteten Ferienaufenthalten. Die Hilfe für Migranten müsse drastisch reduziert werden, bei Diakonie, AWO und Caritas wurden rund 40 Stellen gestrichen. „Wenn man bedenkt, dass ein Berater jährlich Kontakt zu 250 Personen hat, dann ist erkennbar, wie viele Migranten bei persönlichen und sozialen Problemen dann keine Ansprechpartner mehr haben“, berichtete Frankl.

Zurückgewiesen hat die LAG FW den Vorwurf, den Verbänden gehe es nur um Besitzstandswahrung, sie würden „mauern“. „Die Freie Wohlfahrtspflege ist offen für neue Strukturen und Konzepte, man muss uns nur einbinden in die Gespräche“, betonte Christa Prinzessin von Thurn und Taxis. Sie schlägt vor, dass der Staat und die Freie Wohlfahrtspflege gemeinsam über die Zukunft des Sozialstaates in Bayern nachdenken und entsprechende Maßnahmen einleiten. Das allerdings erfordert Zeit.

Um die soziale Infrastruktur und die Hilfe für Menschen in Not nicht weiter zu schädigen, fordert die LAG FW von der Bayerischen Staatsregierung:

  • Verschiebung des Ziels „Nettoneuverschuldung bei Null“ auf das Jahr 2008
  • Keine weiteren Kürzungen im Sozialetat des Doppelhaushalts 2005/2006  
  • Wiederaufnahme der Investitionskostenförderung in der stationären Altenhilfe und der Behindertenhilfe im Jahr 2005
  • Mehr finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für die sozialen Aufgaben der Bezirke
  • Kein Kommunales Entlastungsgesetz in der jetzt vorliegenden Form
  • Gemeinschaftliche Fortentwicklung des sozialen Bayern

Statement Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern

Etwas ist faul im Freistaat Bayern. Unter Regierung der Christlich Sozialen Union gerät das Soziale immer mehr ins Hintertreffen. Wir, die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern, können und wollen nicht weiter zuschauen, wie unserer Klientel – immerhin rund drei Millionen älteren Menschen, Pflegebedürftigen, Behinderten, Jugendlichen oder Wohnungslosen – sukzessive die Unterstützung entzogen wird.

Diese Menschen sind keine attraktive Zielgruppe für die Politik, ohne Zweifel, doch der Staat hat auch für sie Verantwortung. Das ist nicht nur unsere Meinung als AWO, BRK, Caritas, Diakonie, Israelitische Kultusgemeinden und Paritätischer. Das steht schlicht in der bayerischen Verfassung.   Daran müssen wir die Regierenden offenbar erinnern.

Jüngstes Beispiel: Der Entwurf zum Kommunalen Entlastungsgesetz, auf das Herr Frankl gleich noch genauer eingehen wird. Ich möchte hier nur so viel sagen: Es greift zulasten der Pflegebedürftigen massiv in das bisherige gleichwertige Miteinander zwischen Kosten- und Leistungsträgern ein. Dieses Vorhaben zeigt deutlich, dass es der Staatsregierung darum geht, die Kommunen und die höheren Sozialhilfeträger zu entlasten, und damit den eigenen Staatshaushalt vor den - berechtigten - Finanzausgleichsforderungen der Kommunen und Sozialhilfeträger zu verschonen. Es ist also ein Gesetzentwurf, der in einem altruistischen Gewand daherkommt, in Wirklichkeit aber nur die finanziellen Interessen des Staates verfolgt.

Dies werden wir heute gegenüber dem Staatsministerium auch deutlich machen. Wenn wir - wie in diesem Fall - gehört werden, dann können wir auch konstruktiv mitarbeiten.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf das Interview mit Sozialministerin Christa Stewens in der Süddeutschen Zeitung am 27. Juli 2004 eingehen: Sie wirft uns vor, wir würden Einsparungen verhindern, unsere Heimleiter wüssten schon, wo es Potenzial gäbe, trauten sich nur nicht, das laut zu sagen.

Unsere Wahrnehmung ist allerdings eine ganz andere. Frau Stewens soll uns bitte Ross und Reiter nennen, dann können wir konstruktiv vorgehen. Geheimnisvolle Andeutungen helfen nicht weiter.

Wo kann man also Kürzen? Geht es ans Personal, sagen wir „Stopp“. Und wir erinnern auch Frau Stewens daran, dass sie im letzten Landespflegeausschuss noch erklärt hat, dass eine Senkung des Personalschlüssels mit ihr „nicht zu machen “ sei.

Alternativen müssen also gemeinsam gesucht werden. Wir repräsentieren immerhin 14.500 Facheinrichtungen und Projekte im sozialen Bereich mit rund 170.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 250.000 Ehrenamtlichen. Damit sind wir nicht nur ein volkswirtschaftlicher Faktor, wir sind darüber hinaus auch der soziale Kitt, der mit dafür sorgt, dass der Freistaat prosperiert, dass die Wirtschaft floriert. Denn soziale Netze sind die notwendigen Voraussetzungen für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln.

Doch ein „Gemeinsam“ ist momentan wohl nicht erwünscht: Oft stellt man uns einfach vor vollendete Tatsachen – wie in den Bezirken Schwaben und Oberfranken geschehen. Dass die Rechtsaufsicht sich im Fall Schwaben auch noch weigert, tätig zu werden, obwohl geltende Verträge gebrochen wurden, treibt die Sache auf die Spitze.

Dass Frau Stewens „im Sozialbereich kaum mehr Sparmöglichkeiten“(SZ) sieht, das haben wir allerdings mit Freude vernommen. Und lassen Sie mich von hier aus sagen: Wir sichern der Ministerin unsere volle Unterstützung zu, wenn es darum geht, dies gegen Finanzministerium und Staatskanzlei zu verteidigen.

Das wird nicht leicht, denn das Soziale ist derzeit nicht   gerade en vogue.

Ein kleines Beispiel: Der Fraktionsvorsitzende der CSU im Landtag, Joachim Herrmann, sagte dem Münchner Merkur am 1. Juli 2004, soziale Leistungen stünden nicht zur Diskussion. Und was zählt er auf als „soziale Leistungen“? Die Jugendarbeit und – den Breitensport!

Auch an der obersten Spitze von CSU und Freistaat spüren wir den Rückzug: Er wolle das soziale Bayern stärken, sagte der Bayerische Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung am 6. November 2003. Als wir vor wenigen Wochen bei Ministerpräsident Edmund Stoiber zum Gespräch waren, verlor er kein Wort zu unserem Thema.

Das allumfassende Argument für den Sparkurs lautet: „Wir dürfen kommenden Generationen keine Schulden hinterlassen.“ Das ist aus unserer Sicht entweder kurzsichtig oder fahrlässig. Denn das Sparen im Sozialbereich hinterlässt folgenden Generationen eine rissige Gesellschaft, klaffende Entwicklungs- und Bildungslücken zwischen Arm und Reich, marode Heime und Pflegenotstände. Da auch künftige Generationen von einer intakten sozialen Infrastruktur profitieren, ist es ethisch zu verantworten, sie auch an den Kosten zu beteiligen.

Stattdessen werden Bereiche, die immens wichtig sind für die Zukunft dieses Landes, einfach ausgetrocknet. Die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern aus sozial schwachen Familien wird beispielsweise negiert, indem man die entsprechenden Fördermaßnahmen (hier sind es pädagogisch begleitete Ferienmaßnahmen der Kinder- und Jugenderholung) einfach streicht. Das ist Sozialpolitik nach Kassenlage.

Es ist unverantwortlich, den Menschen dringend notwendige Hilfen zu verweigern. Richtig ist der Verweis auf die Eigenverantwortung auch der sozial schwachen Menschen. Aber man muss genau durchdenken, was Menschen finanziell selber leisten können und wo sie die Solidarität der Gesellschaft brauchen.

Eines möchte ich hier besonders betonen: Die Freie Wohlfahrtspflege ist offen für neue Strukturen und Konzepte!

Sie schlägt deshalb vor, gemeinsam mit dem Staat über die Zukunft des sozialen Bayern nachzudenken und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Das allerdings erfordert Zeit. Nehmen wir uns diese Zeit nicht, besteht die Gefahr, dass wirksame und aktivierende Hilfeangebote auf Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen. Das könnten weder der Staat noch die Freie Wohlfahrtspflege verantworten.

Dass wir- wie es Staatsministerin Stewens ausdrückt - „mauern“, stimmt schlicht nicht. Wir sind kooperativ. Wir werden nur nicht immer gefragt: Bei den Gesprächen über die Sozialkosten der Bezirke und den Finanzausgleich waren wir zum Beispiel nicht eingebunden.

Um die soziale Infrastruktur und die Hilfe für Menschen in Not nicht weiter zu schädigen, plädieren wir dafür, das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne Neuverschuldung mindestens bis 2008 zu verschieben. Dies böte dem Staat und der Wohlfahrtspflege die Möglichkeit, gemeinsam über neue Strukturen und eine Neujustierung des Sozialstaates nachzudenken und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Vor diesem Hintergrund fordert die LAG FW:

-                       Keine weiteren Kürzungen im Sozialetat des Doppelhaushalts 2005/2006

-                       Wiederaufnahme der Investitionskostenförderung in der stationären Altenhilfe und der Behindertenhilfe im Jahr 2005

-                       Mehr finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für die sozialen Aufgaben der Bezirke

-                       Kein Kommunales Entlastungsgesetz in der jetzt vorliegenden Form

-                       Zurück an einen Tisch zur gemeinsamen Fortentwicklung des sozialen Bayern

 

Statement Johann Frankl, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern

Im Nachtragshaushalt 2004 sind im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen 161,1 Millionen Euro gekürzt worden. Weitere Kürzungen wurden hinsichtlich der Förderschulen im Nachtragshaushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorgenommen.

Außerdem hat der Bezirk Schwaben seine Entgelte für die Pflegeheime und die Eingliederung von Menschen mit Behinderung um fünf Prozent gekürzt. Ein klarer Rechtsbruch, der bis heute von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet wurde. Alle bayerischen Bezirke haben 2004 die Übernahme der Kosten für die Sozialpsychiatrischen Dienste massiv gekürzt. In vielen Landkreisen und Kommunen sind Zuschüsse für soziale Einrichtungen gekürzt worden, zum Beispiel bei der Erziehungsberatung.

Diese Streichungen und Kürzungen haben das Soziale Netz in Bayern empfindlich beschädigt.

Die Kürzungen haben in erster Linie Familien, Menschen mit Behinderung, sozial Schwache, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kinder und Jugendliche, kranke Menschen getroffen. Also gerade die Menschen, die in besonderer Weise auf die solidarische Hilfe des Staates und der Gesellschaft angewiesen sind.

Soziale Arbeit und Pflege ist Hilfe von Mensch zu Mensch. Wer hier sparen muss, muss am Personal sparen. So mussten denn auch im Bereich der Behindertenhilfe allein bei der Caritas 120 Stellen gestrichen werden, im Bereich der Migrationshilfen bei der Diakonie, bei der Caritas und der Arbeiterwohlfahrt rund 40 Stellen. Mit dem Stellenabbau bei den Sozialpsychiatrischen Diensten, der Wohnungslosenhilfe und der Jugendhilfe sind zum Beispiel bei der Caritas in Bayern insgesamt rund 200 Stellen weggefallen. Dabei ist es nur vereinzelt zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen; generell versuchen die Wohlfahrtsverbände aber, Stellenabbau auf dem Weg der natürlichen Fluktuation zu lösen.

Ich greife einige Bereiche heraus, die von Kürzungen besonders stark betroffen sind.

Stationäre Altenhilfe

Im Landesaltenplan ist für 2004 kein neues Förderprogramm für Baumaßnahmen aufgestellt worden. Beantragt waren rund 45 Millionen Euro Förderkosten. Niemand weiß zur Stunde, ob 2005 ein neues Förderprogramm aufgelegt wird. 2004 konnten lange geplante und dringend notwendige Modernisierungs- und Neubauarbeiten an 56 Projekten nicht begonnen werden. Dazu gehören Heime in Nürnberg und München, in Augsburg und Senden, in Furth im Wald und   Sulzbach-Rosenberg und in mehreren kleinen Orten. Wegen der Aussetzung des staatlichen Förderprogramms können weit über rund 1000 Pflegeplätze für alte Menschen nicht modernisiert oder neu errichtet werden. Die Gesamtsumme der veranschlagten Baukosten für die geplanten Investitionen beträgt rund 325 Millionen Euro. Es geht bei diesen Projekten primär um die Erhaltung und zeit- und bedarfsgerechte Ausstattung vorhandener Kapazitäten, nicht um die Schaffung neuer Plätze. Wird die Sanierung nicht in absehbarer Zeit durchgeführt, müssen Heime wegen veralteter Bausubstanz geschlossen werden. Was passiert dann mit den alten Menschen, die einen Heimplatz brauchen? Die Haushaltssanierung des Freistaates darf nicht auf Kosten der Generation gehen, die Deutschland nach dem Krieg aufgebaut und zu Wohlstand geführt hat.

Behindertenhilfe

Die Mittel des Landesbehindertenplanes sind überproportional um 20 Prozent gekürzt worden. Die Investitionskostenförderung für neue Projekte im Rahmen des Landesbehindertenplans wurde für 2004 eingestellt. Allein bei der bayerischen Caritas können deshalb 25 Projekte vorerst nicht realisiert werden, weil der Freistaat Bayern im Jahr 2004 Zuschüsse in Höhe von knapp 20 Millionen Euro verweigert. Dazu gehören Modernisierungen und Neubauten von Heimen, Förderschulen und Werkstätten im schwäbischen Ursberg und Lauingen, in Gremsdorf in der Oberpfalz und Schönbrunn bei Dachau, in Au am Inn, Eichstätt und Passau. Im Bereich der stationären Behindertenhilfe ist der Bedarf noch lange nicht gedeckt. 50 Prozent aller Menschen mit geistiger Behinderung, die zu Hause leben, sind über 40 Jahre alt, 30 Prozent über 50 Jahre. Sie werden in absehbarer Zeit nicht mehr von ihren Angehörigen betreut werden können. Neben dem Ausbau der ambulanter Wohn- und Betreuungsformen sind in den nächsten Jahren dringend staatliche Investitionen in diesem Bereich notwendig. Bei der Caritas in Bayern zum Beispiel liegen rund 800 Anträge auf Heimaufnahmen vor, denen derzeit aus Platzmangel nicht entsprochen werden kann. Ein Aussetzen der Investitionskostenförderung durch den Freistaat ist deshalb kein verantwortbarer Weg. Es zwingt die Träger, bei bereits begonnen Maßnahmen auf eigene Kosten zur Zwischenfinanzierung. Im Bereich der Förderschulen hat es Baustopps an bereits begonnenen Baumaßnahmen gegeben, zum Beispiel bei einer Sonderberufsschule der Katholischen Jugendfürsorge in Plattling und einer Schule für Körperbehinderte in Straubing. In Abensberg (Landkreis Kelheim) wurde der Baubeginn für eine Förderschule auf unbestimmte Zeit verschoben; der Träger, die Katholische Jugendfürsorge Regensburg, hatte über 12 Jahre lang mit dem Kultusministerium das Projekt exakt geplant. Nun müssen behinderte Kinder noch länger in zu kleinen Räumen und Containern betreut werden.

Betreuung

Die Betreuungsvereine müssen sich als Folge der Kürzungen auf die Übernahme hauptberuflicher Betreuungen konzentrieren. Die Beratung ehrenamtlicher Betreuer wird weitgehend eingestellt. Ohne fachliche Beratung werden Angehörige und Ehrenamtliche keine Betreuungen führen. Damit wird der gesetzliche Auftrag konterkariert: Betreuung wird wie im alten Vormundschaftsrecht von Rechtsanwälten ohne persönlichen Kontakt vom Schreibtisch aus erledigt. Die berufliche Betreuung durch Rechtsanwälte erfordert in vielen Fällen auch eine Kostenübernahme durch den Staat.

Wohnungslosenhilfe

Es ist richtig, dass für die Finanzierung der Wohnungslosenhilfe eigentlich die Kommunen zuständig sind. Angesichts ihrer eigenen Finanzknappheit werden sie aber die Kürzung des Staatszuschusses nicht auffangen. Ob dies die Träger der sechs Fachberatungsstellen tun können, ist fraglich. Folglich werden spätestens im nächsten Jahr die Öffnungs- und Sprechzeiten der Beratungsstellen verkürzt, die Begleitung Ehrenamtlicher eingestellt und Übernachtungsstellen oder Wärmestuben geschlossen. Gesundheitliche und hygienische Gefährdungen durch das Leben in Obdachlosigkeit werden zunehmen und zu medizinischen Folgekosten führen.

Kinder- und Jugendhilfe

Wegen der Kürzungen haben Kinder aus sozial schwachen Familien kaum noch Möglichkeiten zu pädagogisch begleiteten Ferienaufenthalten Die Schulsozialarbeit wird eingefroren, weil das Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ nicht wie geplant ausgebaut wird. Jugendwohnheime haben die Erzieherstellen gestrichen und nehmen keine unter 18-Jährigen mehr auf, weil sie das Fehlen pädagogischer Betreuung nicht verantworten können. Für diesen Kreis von jungen Leuten aus strukturschwachen Gebieten und jungen Leuten mit Problemen wird es nun schwer, einen Wohnplatz und damit einen Arbeitsplatz in München zu finden.

Hilfe für Migranten

Durch den Personalabbau bei Diakonie, Caritas und Arbeiterwohlfahrt finden Tausende von Migranten keine Ansprechpartner bei persönlichen und sozialen Problemen mehr. Ein effizientes System der Integration, Beratung und Hilfe für ausländische Mitbürger wird allmählich zerstört, deren Integration erschwert. Gesetz zur Entlastung der Kommunen im Sozialen Bereich (KEG)

Dramatische Auswirkungen erwartet die freie Wohlfahrtspflege, wenn der von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegte Entwurf eines KEG verwirklicht werden sollte. Darin sind neben einer Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts für die Hilfesuchenden und einer stärkeren Heranziehung von Einkommen und Vermögen der Klienten u. a. vorgesehen:

-                       Stärkung der Verhandlungsposition der Sozialhilfeträger im Vertragsrecht des SGB XII dadurch, dass beim Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Einrichtungen und Diensten die Finanzkraft der öffentlichen Haushalte angemessene Berücksichtigung finden muss.

-                       Stärkung der Verhandlungsposition der Sozialhilfeträger im Vertragsrecht des SGB XII dadurch, dass die Fortgeltung abgelaufener Vereinbarungen auf die Dauer von sechs Monaten beschränkt wird.

Diese Absichten würden die Verhandlungspositionen der Wohlfahrtsverbände und ihrer Einrichtungen gegenüber den Kostenträgern drastisch verschlechtern und einseitigen Sparaktionen Vorschub leisten (Legalisierung der schwäbischen Verhältnisse!)

Mit diesem Gesetzesentwurf scheint sich die Bayerische Staatsregierung auch von dem Ziel zu verabschieden, die Kommunalfinanzen auf neue Beine zu stellen.

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird an keiner Stelle darauf eingegangen, welche Folgen die Vorschläge für Betroffene und für die Träger von Einrichtungen und Diensten haben würden. An allen Stellen wird zur Begründung der Vorschläge ausschließlich auf die positiven Folgen für die kommunalen Finanzen Bezug genommen.

Grundsätzliche Anmerkungen

In der aktuellen Debatte um den Umbau des Sozialstaates wird der Eindruck erweckt, als sei der Sozialbereich ein Fass ohne Boden, in das unnütz Geld hineingesteckt wird, das dann völlig verschwinde. Abgesehen davon, dass jede Gesellschaft sich auch um ihre schwachen Mitglieder kümmern und ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen muss, ohne sofort nach den Kosten zu fragen, ist auch der Eindruck falsch. Der Sozialbereich ist auch ein eigenständiger Wirtschaftssektor mit einem riesigen Ausgaben-, Nachfrage- und Beschäftigungseffekt auf den näheren und umliegenden Wirtschaftsraum.

Fast alle so genannten Reformen, ob in Berlin oder in München gemacht, verfehlen vom Ansatz her den Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit. Denn sie belasten einseitig die sozial Schwachen und Hilfebedürftigen und fordern zu wenig die Solidarität der Stärkeren und Starken ein. Hier sind künftig andere politische Akzente zu setzen.

Eine reine Sparpolitik ist volkswirtschaftlich falsch, weil sie bei einem großen Teil der Bevölkerung die Kaufkraft schwächt. Auch die Aussetzung der Förderprogramme für Investitionen in Bayern ist aus volkswirtschaftlicher Sicht problematisch. Die regionale Bauwirtschaft und andere Wirtschaftszweige könnten durch die Investitionsprogramme angekurbelt werden. Dadurch würden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.

Sozialpolitik darf sich nicht primär an dem ausrichten, was ein hilfebedürftiger Mensch kostet, sondern danach, was er zu einem menschenwürdigen Leben braucht.