Augsburg, 20. September 2017 - Das Bundesteilhabegesetz ist im vergangenen Dezember vom Bundestag verabschiedet worden, erste Neuerungen sind bereits seit 1. Januar in Kraft und bis 2020 werden weitere folgen. Die staatlichen Hilfen für Menschen mit Behinderung stehen vor großen Veränderungen, die das Gesetz vor dem Hintergrund der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention mit sich bringt. Darin enthalten ist nicht nur die Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung sondern auch große Veränderungen in der Leistungssystematik. Die Behinderteneinrichtungen der Caritas müssen sich deshalb auf die kommenden Veränderungen einstellen und sich fit für die Zukunft machen.
Deshalb hat die Landesarbeitsgemeinschaft Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie in Bayern (LAG CBP Bayern) zu einem Fachtag eingeladen, der mitten in die heiße Phase der landesrechtlichen Umsetzung fällt. Anfang August lag der bayerische Referentenentwurf vor, die Anhörungsphase ist seit vergangener Woche beendet, im Herbst soll das Gesetz (BayTHG) vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden.
Johanna Sell, Regierungsdirektorin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, erläuterte die einzelnen Regelungsbereiche des BayTHG. Insbesondere die Normierung der Zuständigkeiten sei aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen nicht ganz einfach gewesen, angetan zeigte sie sich aber über die konstruktive Zusammenarbeit mit Verbänden und Interessensvertretern bereits bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs.
Stefanie Krüger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Bezirketags sagte, dass die Übertragung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe mit einer großen Verantwortung einhergeht. Diese wolle man gerne wahrnehmen und die Eingliederungshilfe in einer geplanten Arbeitsgruppe weiterentwickeln.
Ursula Schulz, Vorsitzende der Steuerungsgruppe BTHG der Freien Wohlfahrtspflege Bayern lobte insbesondere den breiten Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung des BayTHG und begrüßte die Stärkung der Selbsthilfeorganisationen. Wie sich einzelne Details auf die Praxis auswirken, werden die anstehenden Verhandlungen der Rahmenverträge zeigen, sagte sie in Richtung der Bayerischen Bezirke.
Am Nachmittag konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen dann in Workshops ganz konkret über die Auswirkungen und Handlungsoptionen für ihre Einrichtungen zu den verschiedenen Themenbereichen Unabhängige Beratung, Teilhabe am Arbeitsleben, Bedarfsfeststellung, Vertragsrecht, Existenzsichernde Leistungen, Kinder und Jugend sowie Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege austauschen.