Ende Juni 2023 sind die Verhandlungen zum Rahmenvertrag nach §131 SGB IX auf die Zielgerade eingebogen. Der Rahmenvertrag setzt - wie der Name schon sagt - den vertraglichen Rahmen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Bayern. Auch wenn mit der Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten erst eine maßgebliche Rahmenleistungsvereinbarung finalisiert ist und in einer zweijährigen Modellphase überprüft werden soll, stellt der Abschluss der Verhandlungen zum Rahmenvertrag einen Meilenstein bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes dar.
Das Referat Behindertenhilfe und Psychiatrie des Landes-Caritasverbandes hat deshalb am 16. Juni 2023 eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt, um die Dienste und Einrichtungen der Caritas über die wesentlichen Regelungen des Rahmenvertrags zu informieren, der zum 1. Juli unterschriftsreif vorliegen soll.
Auf dieser Seite finden Sie einen Mitschnitt der Informationsveranstaltung, die Präsentation der Veranstaltung sowie nach und nach die relevanten Dokumente, sobald diese finalisiert sind. Bei Fragen rund um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und seiner Bestandteile richten Sie Ihre Fragen gerne an die E-Mail-Adresse bthg@caritas-bayern.de
Die Bezirke, der Bayerische Bezirketag und die Caritas haben bereits ihre Zustimmung hierzu erteilt. Bis spätestens 05.07.2023 werden, die Rückmeldungen aller Leistungserbringerverbände eingehen und wir gehen davon, dass anschließend das Unterschriftverfahren eingeleitet werden kann. An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen, die zum erfolgreichen Abschluss des Rahmenvertrags und seiner Anlagen (einschließlich der Rahmenleistungsvereinbarung WfbM) beigetragen haben und sich hierfür über so lange Zeit engagiert eingesetzt haben.