München.
Die erzielte Einigung
in der bundesweiten Pflegekommission für einen Mindestlohn in der Altenpflege
ist nach Auffassung des bayerischen Landes-
Caritasdirektors
Prälat Karl-Heinz Zerrle ein Schritt in die richtige Richtung. Die
Pflegekommission empfiehlt einen Mindestlohn für Pflegehilfskräftekräfte in
Höhe von brutto 8,50 Euro (West) und 7,50 Euro (Ost). Diesen Mindestlohn muss
das Bundeskabinett jetzt noch umsetzen. Die Caritas hätte aber nichts dagegen
gehabt, wenn der Mindestlohn höher angesetzt worden wäre.
Die
Caritas wird, so der Landes-Caritasverband Bayern, auch weiterhin über dem
Mindestlohn bezahlen. Eine
ungelernte Pflegehilfskraft
erhält nach dem
Caritas-Tarif bei einer 40-Stunden-Woche in den Einrichtungen und Diensten der
Caritas mindestens 10 Euro (West) und 9,35 Euro (Ost), zusätzlich Kinderzulage,
Weihnachts- und Urlaubsgeld, zwischen 26 und 30 Tagen Urlaub, Stufenaufstiege
sowie eine zusätzliche Altersversorgung. Eine
Pflegefachkraft
erhält
rund 3 Euro mehr in der Stunde. „Pflege ist eine gesellschaftlich wichtige und
wertvolle Tätigkeit, die für die Pflegekräfte erfüllend, aber auch anstrengend
sein kann. Diese Tätigkeit muss anständig bezahlt werden“, sagte Prälat Zerrle.
Der
Mindestlohn, so Landes-
Caritasdirektor
Prälat
Karl-Heinz Zerrle, sei eine verbindliche Lohnuntergrenze. Er setze endlich eine
Grenze nach unten und stoppe den Unterbietungswettbewerb zwischen den Trägern
von Pflegediensten und Heimen. Sorge bereite der Caritas jedoch, dass der
Mindestlohn künftig zur Orientierungsmarke für die Kostenübernahme durch die
Kranken- und Pflegekassen werden könnte. „Dagegen würden wir uns wehren“,
kündigte der Prälat an. Die Caritas erwartet, dass Tariflöhne Maßstab der
Refinanzierung - wie vom Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium
gemeinsam empfohlen - bleiben.