München.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus streicht staatliche
Lehrerstellen an privaten Förderschulen. Trotz weiterhin steigender
Schülerzahlen droht die Gefahr, dass selbst die wenigen den privaten
Förderschulen noch zugewiesenen staatlichen Sonderschullehrerinnen und
Sonderschullehrer eine Versetzung an fachrichtungsfremde staatliche Schulen zu
befürchten haben. Privat angestelltes Lehrpersonal hat nur Aussicht auf
staatliche Anstellung oder auf Verbeamtung, wenn sie den privaten Schulträger
verlassen und an staatliche Schulen wechseln. Jahr für Jahr beginnt in den
letzten Schultagen im Juli eine unerträgliche „Zitterpartie“ für unsere
Förderschulen. Wir müssen um jede einzelne Lehrerstunde und um Pflegepersonal
kämpfen. Die Kurzfristigkeit der Lehrerzuweisung macht zudem eine
verantwortbare Personalauswahl seitens des Schulträgers unmöglich und kann
deshalb nicht länger akzeptiert werden.
Die
Caritas und die Landesarbeitsgemeinschaft der Förderschulen in katholischer
Trägerschaft
- ein Zusammenschluss
von
86 der insgesamt rund 360
bayerischen Förderschulen mit rund 16. 000 Plätzen -
sind beunruhigt über die Zukunft der privaten
Förderzentren in katholischer Trägerschaft und irritiert über die aktuellen
Tendenzen in der Klassenbildung für das kommende Schuljahr. Der Staat hat die
Aufgabe, allen Kinder gleichwertige Lehrkräfte und vor allem stabiles Personal
im Hinblick auf die pädagogische Kontinuität der Arbeit zur Verfügung zu
stellen – nicht zuletzt, weil unsere Förderschulen unmittelbar die Aufgabe des
Staates übernehmen. Rund 50 Prozent der Förderschulen in Bayern seien in
privater Trägerschaft. Anerkannte staatliche Ersatzschulen gegenüber
staatlichen Schulen noch schlechter zu stellen, benachteiligt gerade behinderte
Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, denen keine staatliche Schule zur
Verfügung steht. Dies widerspricht unserer Auffassung nach aber eindeutig dem
verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot behinderter Kinder und
Jugendlichen gegenüber nicht behinderten Gleichaltrigen. Neben anderen
wichtigen Projekten ist an vielen Schulen dadurch die Weiterführung von
Außenklassen an Regelschulen gefährdet. Möglich sei diese gewesen, weil in den
schulischen Einrichtungen bislang ein relativ festes Stammkollegium vorhanden
gewesen sei, in dem Aufgaben verteilt und auch sinnvoll erfüllt werden konnten.
Dies sei nicht mehr möglich. Gerade vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen
Gegebenheiten, die durch die Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung entstanden seien, ist das Verhalten des
Kultusministeriums nicht akzeptabel. Die kirchlichen Förderschulträger waren
stets bereit, allen Anforderungen der staatlichen Schulaufsicht zu genügen,
Schulentwicklung und -profilierung voranzubringen und Qualitätssicherung zu
gewährleisten. Seit langem werden an unseren Schulen
Studienreferendare ausgebildet, zudem
engagieren sich viele Schulleiterinnen und Schulleiter in Prüfungsausschüssen.
Unsere katholischen Förderschulen erfüllen seit Jahrzehnten mit ihren
anerkannten staatlichen Ersatzschulen den schulischen Bildungsauftrag für
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonstigen Lernerschwernissen. Schon
seit längerem zeichnet sich eine Verschlechterung an den privaten Förderzentren
ab: Im Gegensatz zu staatlichen erhalten private Förderschulen eine geringere
Refinanzierung der Personalkosten und dies obwohl kirchlichen Förderschulen,
rechtlich dieselben Höhe an Finanzmittel zusteht. Die Staatsregierung setzt
diesen Rechtsanspruch nach jahrelangen Versprechungen nicht in die Tat um und
stellt die für die Fortführung der pädagogisch guten Arbeit der privaten
Förderschulen existenziell wichtigen Finanzmittel nicht bereit. Dies können und
werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Es kann nicht ernsthaft der Wille
der Bayerischen Staatsregierung sein, dass alle Sonderschullehrerstellen, die
im vergangenen Jahr der Landtagswahl öffentlichkeitswirksam als
„Sonderprogramm“ für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung geschaffen worden seien, 12 Monate später wieder gestrichen würden.
Nur kurzlebige Personalverbesserungen fügen dieser Schulart schweren Schaden
zu. Dies ist den Schülern nicht zuzumuten und den zu Recht kritischen und
kämpferischen Elternbeiräten nicht zu vermitteln.
Michael Eibl, 1. Vorsitzender der
Landesarbeitsgemeinschaft Förderschulen in katholischer Trägerschaft