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Pressemitteilung

Kultusministerium blutet private Förderschulen aus

Die Landesarbeitsgemeinschaft Förderschulen in katholischer Trägerschaft bangt um die Zukunft der privaten Förderschulen

Erschienen am:

29.07.2009

  • Beschreibung
Beschreibung

München. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus streicht staatliche Lehrerstellen an privaten Förderschulen. Trotz weiterhin steigender Schülerzahlen droht die Gefahr, dass selbst die wenigen den privaten Förderschulen noch zugewiesenen staatlichen Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer eine Versetzung an fachrichtungsfremde staatliche Schulen zu befürchten haben. Privat angestelltes Lehrpersonal hat nur Aussicht auf staatliche Anstellung oder auf Verbeamtung, wenn sie den privaten Schulträger verlassen und an staatliche Schulen wechseln. Jahr für Jahr beginnt in den letzten Schultagen im Juli eine unerträgliche „Zitterpartie“ für unsere Förderschulen. Wir müssen um jede einzelne Lehrerstunde und um Pflegepersonal kämpfen. Die Kurzfristigkeit der Lehrerzuweisung macht zudem eine verantwortbare Personalauswahl seitens des Schulträgers unmöglich und kann deshalb nicht länger akzeptiert werden.

Die Caritas und die Landesarbeitsgemeinschaft der Förderschulen in katholischer Trägerschaft - ein Zusammenschluss von   86 der insgesamt rund 360 bayerischen Förderschulen mit rund 16. 000 Plätzen -   sind beunruhigt über die Zukunft der privaten Förderzentren in katholischer Trägerschaft und irritiert über die aktuellen Tendenzen in der Klassenbildung für das kommende Schuljahr. Der Staat hat die Aufgabe, allen Kinder gleichwertige Lehrkräfte und vor allem stabiles Personal im Hinblick auf die pädagogische Kontinuität der Arbeit zur Verfügung zu stellen – nicht zuletzt, weil unsere Förderschulen unmittelbar die Aufgabe des Staates übernehmen. Rund 50 Prozent der Förderschulen in Bayern seien in privater Trägerschaft. Anerkannte staatliche Ersatzschulen gegenüber staatlichen Schulen noch schlechter zu stellen, benachteiligt gerade behinderte Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, denen keine staatliche Schule zur Verfügung steht. Dies widerspricht unserer Auffassung nach aber eindeutig dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot behinderter Kinder und Jugendlichen gegenüber nicht behinderten Gleichaltrigen. Neben anderen wichtigen Projekten ist an vielen Schulen dadurch die Weiterführung von Außenklassen an Regelschulen gefährdet. Möglich sei diese gewesen, weil in den schulischen Einrichtungen bislang ein relativ festes Stammkollegium vorhanden gewesen sei, in dem Aufgaben verteilt und auch sinnvoll erfüllt werden konnten. Dies sei nicht mehr möglich. Gerade vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Gegebenheiten, die durch die Ratifizierung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entstanden seien, ist das Verhalten des Kultusministeriums nicht akzeptabel. Die kirchlichen Förderschulträger waren stets bereit, allen Anforderungen der staatlichen Schulaufsicht zu genügen, Schulentwicklung und -profilierung voranzubringen und Qualitätssicherung zu gewährleisten. Seit langem werden an unseren Schulen   Studienreferendare ausgebildet, zudem engagieren sich viele Schulleiterinnen und Schulleiter in Prüfungsausschüssen. Unsere katholischen Förderschulen erfüllen seit Jahrzehnten mit ihren anerkannten staatlichen Ersatzschulen den schulischen Bildungsauftrag für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder sonstigen Lernerschwernissen. Schon seit längerem zeichnet sich eine Verschlechterung an den privaten Förderzentren ab: Im Gegensatz zu staatlichen erhalten private Förderschulen eine geringere Refinanzierung der Personalkosten und dies obwohl kirchlichen Förderschulen, rechtlich dieselben Höhe an Finanzmittel zusteht. Die Staatsregierung setzt diesen Rechtsanspruch nach jahrelangen Versprechungen nicht in die Tat um und stellt die für die Fortführung der pädagogisch guten Arbeit der privaten Förderschulen existenziell wichtigen Finanzmittel nicht bereit. Dies können und werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Es kann nicht ernsthaft der Wille der Bayerischen Staatsregierung sein, dass alle Sonderschullehrerstellen, die im vergangenen Jahr der Landtagswahl öffentlichkeitswirksam als „Sonderprogramm“ für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung geschaffen worden seien, 12 Monate später wieder gestrichen würden. Nur kurzlebige Personalverbesserungen fügen dieser Schulart schweren Schaden zu. Dies ist den Schülern nicht zuzumuten und den zu Recht kritischen und kämpferischen Elternbeiräten nicht zu vermitteln.

Michael Eibl, 1. Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Förderschulen in katholischer Trägerschaft