Die LAG CBP (Landesarbeitsgemeinschaft Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie) nimmt klar Stellung zur Reform des SGB VIII. In ihrer letzten Mitgliederversammlung äußerten die Einrichtungen der Behindertenhilfe zwar Zustimmung zu den Grundanliegen der Reform, wie sie im Gesetz zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe formuliert werden. Allerdings gibt es auch deutliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung in Bayern. Der Vorsitzende der LAG CBP, Landes-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg, fordert insbesondere, dass die bestehenden und bewährten Zuständigkeiten in Bayern nicht ohne Not - und ohne Klärung der erforderlichen Finanzierung - verändert werden: "Deshalb fordern wir den Bundesgesetzgeber auf, eine unbefristete Länderöffnungsklausel mit ins Gesetz aufzunehmen. Die Gegebenheiten sind Deutschlandweit sehr unterschiedlich. Deshalb müssen die Länder größtmögliche Spielräume für die Umsetzung vor Ort haben."
Neben diesem wichtigen Punkt kritisiert Magg insbesondere, dass das Gesetz eine Verwaltungsreform ist, die wenig Verbesserung für die Betroffenen bringen würde: "Dass die Aspekte Inklusion und Teilhabe erst ab § 35 ff eingeführt werden, obwohl das Gesetz als "Inklusions- und Teilhabegesetz" (IKJHG) bezeichnet wird, spricht Bände. Dies wirft Fragen zur Ernsthaftigkeit auf." Zudem führe die geteilte Gerichtsbarkeit zwischen Sozial- und Verwaltungsgerichten zu einer zusätzlichen Verunsicherung und kann die Rechtsdurchsetzung für betroffene Kinder und Jugendliche erheblich komplizieren.
Auch die Regelung zur Kostenbeteiligung nach den bisherigen SGB IX-Vorgaben und die Finanzierungssystematik des SGB IX müssen dringend ins SGB VIII integriert werden, um eine faire und gerechte Versorgung sicherzustellen.
"Wir fordern die Bundesregierung und die anderen am Gesetzgebungsprozess Beteiligten auf, die Reform des SGB VIII umfassend zu überdenken und sicherzustellen, dass die Prinzipien der Inklusion und der Teilhabe tatsächlich in allen Facetten des Gesetzes verankert sind", schließt Dr. Magg.