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Pressemitteilung

Magg: Asylverfahrensberatung darf nicht eingestellt werden

it deutlicher Kritik hat Landes-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg auf die Ankündigung des Bundesinnenministeriums reagiert, die sogenannte Asylverfahrensberatung nicht weiter zu finanzieren: „Eine unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren."

Erschienen am:

19.03.2026

Herausgeber:
Landes-Caritasverband Bayern e.V.
Lessingstr. 1
80336 München
+49 89 54497 0
+49 89 54497 0
info@caritas-bayern.de
http://www.caritas-bayern.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Mit deutlicher Kritik hat Landes-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg auf die Ankündigung des Bundesinnenministeriums reagiert, die sogenannte Asylverfahrensberatung nicht weiter zu finanzieren: "Eine unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren. Die hat gravierende Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems, wenn die dafür nötigen Mittel nicht mehr bereitgestellt werden. Unsere Beraterinnen und Berater stellen sicher, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Jetzt zu meinen, mit der Einstellung dieses Angebots sparen zu können, ist eine Milchmädchenrechnung. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass rund die Hälfte der Bescheide im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht keinen Bestand haben. Die Asylverfahrensberatung verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte."

Das Bundesministerium des Innern verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht. Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen, und zwar ohne, dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Magg erklärte, dass die Asylverfahrensberatung eine Stärkung des Rechtsstaats bedeute, und zwar in beide Richtungen: "Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten - eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete. Gerade vor dem Hintergrund der kommenden Verschärfung des Asylrechts mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren."

Bei der Caritas in Bayern sind 13 Personen in der Asylverfahrensberatung in den Diözesen Bamberg, München, Regensburg und Würzburg tätig. Bundesweit umfasst das Programm 25 Mio. Euro. Im Jahr 2024 wurden an 224 Beratungsstandorten 71.000 Personen beraten, davon 4.200 mit besonderen Schutzbedarfen.