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Statement

Statement des Landes-Caritasverbands zur Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht weist gute Gründe auf, ist aber mit erheblichen Problemen verbunden. Deshalb ist eine Ausweitung hin zu einer allgemeinen Impfpflicht geboten.

Erschienen am:

27.01.2022

Herausgeber:
Landes-Caritasverband Bayern e.V.
Lessingstr. 1
80336 München
+49 89 54497 0
+49 89 54497 0
info@caritas-bayern.de
http://www.caritas-bayern.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Zur Debatte um die allgemeine Impfpflicht äußert sich Landes-Caritasdirektor Prälat Bernhard Piendl wie folgt: "Seit Mitte Dezember 2021 gilt für viele Dienste und Einrichtungen der Caritas eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese gesetzliche Regelung weist gute Gründe auf, ist aber mit erheblichen Problemen verbunden. Sie bietet zwar einen wirksamen, aber keinen umfänglichen Schutz, da unsere Dienste und Einrichtungen in ein Umfeld eingebunden sind, von dem weiterhin durch eine zu niedrige Impfquote eine erhebliche Infektionsgefährdung ausgeht. Außerdem ist es völlig inakzeptabel, dass man gerade der Personengruppe, die den wichtigsten Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leistet, die größten Bürden auflastet. So droht nicht-geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Dienste und Einrichtungen sogar ein faktisches Tätigkeitsverbot, während ansonsten Bußgelder als mögliche Sanktion im Raum stehen. 

Vor diesem Hintergrund sieht der Landes-Caritasverband die Ausweitung der einrichtungsbezogenen zu einer allgemeinen Impfpflicht als zwingend geboten. Er weiß sehr wohl um die Brisanz einer solchen Entscheidung, sieht sich aber beispielsweise mit dem Deutschen Ethikrat in Einklang, der mehrheitlich eine allgemeine Impfpflicht gerechtfertigt hält, weil sie nach aktuellem Wissensstand künftige Pandemie-Wellen abmildern und den Schutz der Allgemeinheit besser gewährleisten kann. Eines darf nicht vergessen werden: eine allgemeine Impfpflicht bietet auch einen besseren Schutz für die Menschen in unseren Diensten und Einrichtungen!

Der Landes-Caritasverband hält die Entscheidung der Gesundheitsministerkonferenz vom Samstag, 22. Januar, für stimmig, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu einem "ersten Schritt" zu erklären und leitet daraus eine zwingende Forderung ab: wenn die allgemeine Impfpflicht nicht kommt, kann die einrichtungsbezogene Impfpflicht aus den oben genannten Gründen nicht aufrechterhalten werden.
Der Landes-Caritasverband teilt auch die Einschätzung der Gesundheitsministerkonferenz, dass die derzeitige gesetzliche Regelung zum Umgang mit nicht geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht umsetzbar ist ohne konkrete und verbindliche Vorgaben. Es bedarf einer Umsetzungszeit, wie die Konferenz sie beschlossen hat, um die nötige Sicherheit für die Träger, die Beschäftigen, aber auch für die Gesundheitsämter zu schaffen. 

Die derzeitige massive Verunsicherung droht zu einer nennenswerten Abwanderung von Personal zu führen. Dies ist fatal! Der Landes-Caritasverband ist sich bewusst, dass auch bei einer allgemeinen Impfpflicht eine solche Abwanderung im Raum steht, wenn auch vermutlich im geringeren Umfang. Grundsätzlich ist die individuelle Entscheidung von Beschäftigten, sich nicht impfen zu lassen, zu respektieren. Letztlich muss aber der höchstmögliche Schutz für alle als das höher zu gewichtende Argument gewertet werden."