Erwachsene Menschen mit Behinderung
Inklusion als gleichberechtigtes Miteinander umfasst alle Formen des sozialen Lebens und der beruflichen Teilhabe. Gerade weil die Caritas als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche an der Gestaltung des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens mitwirkt, kommt ihr bei dem Prozess der Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft eine besondere Verantwortung zu.
Die Akzeptanz der Verschiedenheit der Menschen ist ein Grundprinzip der Caritas. Um Wunsch- und Wahlmöglichkeiten zu schaffen, die Voraussetzung selbstbestimmter Teilhabe sind, schafft die Caritas Angebote und Dienstleistungen, die Menschen mit Beeinträchtigungen die Freiheiten ermöglichen.
Es bedarf eines Nachteilsausgleichs, um wirksam zu werden und zur Schaffung gleicher Startchancen beizutragen. Und es bedarf des Abbaus von Barrieren: in den Köpfen der Gesellschaft, bei der Mobilität, beim Wohnen, bei der Bildung, bei der Arbeit, bei der Gesundheitsversorgung und Pflege, in der Freizeit, bei der Kultur, bei der Benutzerfreundlichkeit, bei der Kommunikation und der Gestaltung von Informationen.
Gleichzeitig ist die Caritas mit ihren vielfältigen Angeboten Teil des Sozialraums und der Bürgergesellschaft - und Menschen mit Behinderung sind Bürger der Gemeinde. Die Gemeinde ist zuständig für alle ihre Bürger. Sie hat die Rahmenbedingungen für eine rechtliche und soziale Teilhabe zu schaffen. Für sie politisch und anwaltschaftlich auf allen Ebenen einzutreten ist eine der Aufgaben der Caritas in Bayern. Deshalb mischt sich die Caritas aktiv in die politische Diskussion zu Fragen des Wohnraumes und der Gestaltung des Gemeinwesens ein und unterstützt Menschen mit Behinderung bei deren Willensbildung und mit ihren vielfältigen Unterstützungsdienstleitungen in ihrer Alltagsgestaltung.
Das Referat Behindertenhilfe im Landes-Caritasverband verhandelt für die Träger von Einrichtungen und Diensten unter dem Dach der Caritas mit der Politik und den Kostenträgern in Bayern die Rahmenbedingungen für die Leistungen, deren Qualität und die Vergütungen. Zudem fungiert es als Plattform, die Informationen bündelt und koordiniert und zwischen den Diözesan-Caritasverbänden, der der Landesarbeitsgemeinschaft der Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie innerhalb des Landes-Caritasverbandes Bayern (LAG CBP Bayern), der Bundesebene sowie den fachlichen Gremien der Freien Wohlfahrtsebene Bayern vernetzt.
In dieser Funktion stehen die Referentinnen und Referenten des Landes-Caritasverbands in engem Kontakt mit den Diözesan-Caritasverbänden und der LAG CBP Bayern und wirkt so meinungsbildend. Aus diesem faBesochlichen Austausch entstehen Stellungnahmen zu bayerischen Gesetzesvorhaben sowie fachliche Positionen zu fachpolitischen Fragestellungen.