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Aktuell Sachstände und Dokumente

Update BTHG August 2021

Nachdem die Umsetzung zum BTHG im Zuge der Corona-Pandemie einen Dämpfer erfahren musste, haben die Arbeitsgruppen seit dem Frühjahr ihre Arbeit wieder aufgenommen.

Weiterarbeit am Landesrahmenvertrag

Die Arbeit am Rahmenvertrag findet weiterhin innerhalb der paritätisch besetzten Arbeitsgruppen, unter Einbindung der LAG Selbsthilfe, mit folgenden Schwerpunkthemen statt:

  • Investitionskosten
  • Qualität und Wirksamkeit, Prüfungen
  • Teilhabe an Bildung, Leistungen für Kinder und Jugendliche, Grundsätze einzelner Leistungsformen
  • Teilhabe am Arbeitsleben, Grundsätze einzelner Leistungsformen
  • Soziale Teilhabe, Grundsätze, Assistenzformen, neue Fachleistung, insbesondere im gemeinschaftlichen Wohnen

Die Arbeitsgruppen überprüfen auf Basis der Struktur des NRW-Rahmenvertrags dessen Inhalte und erarbeiten diese zum Teil neu. Die Arbeitsgruppen arbeiten am "allgemeinen” und "besonderen Teil” des Rahmenvertrags und setzen sich teilweise bereits mit ersten Entwürfen von Rahmenleistungsvereinbarungen auseinander. Die Arbeitsatmosphäre ist grundsätzlich gut und es wird sachlich und engagiert diskutiert.

Die Sprecher der Arbeitsgruppen geben in jeder Sitzung der AG Verhandlung eine Sachstandbericht und klären ggf. notwendige Schnittstellen, Aufträge und Entscheidungen. Die AG Verhandlungen bleibt oberstes Verhandlungsgremium und wird sich im September 2021 nochmals mit dem "allgemeinen Teil” des Rahmenvertrags auseinandersetzen.

Wichtiges Bindeglied bleibt weiterhin der Austausch zwischen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung eines Bedarfsermittlungsinstrumentes für Bayern (sog. AG 99), insbesondere hinsichtlich des BiBay und der AG Verhandlungen.

Bedarfsermittlung

Im März beendete die Projektleitung zur Erprobung des Bayerischen Bedarfsermittlungsinstruments (BIBay) im Rahmen einer Pilotphase fristgerecht ihre Arbeit. Coronabedingt konnten nur Teilziele der ursprünglichen Planungen umgesetzt werden. Die AG § 99 verständigte sich auf die Fortführung des Prozesses der Evaluation in Form einer vertiefenden Erprobungs- und Qualifizierungsphase.
Es wurden acht weitere videogestützte Kleingruppenschulungen (drei Termine für fünf bis sieben Teilnehmende) als Alternative zu den ursprünglich geplanten Präsenzfortbildungen durchgeführt, davon eine mit dem Schwerpunkt BIBay für Kinder und Jugendliche.

Im Juli fand im Rahmen der Erprobung erneut eine weitere Schulung von Ärzten statt. Über unterschiedliche Publikationen in Fachzeitschriften wurde bayernweit über das BIBay, die medizinische Stellungnahme und künftige Schulungen für die Ärzteschaft informiert.

Zur Information von Leistungsberechtigten wurden ein Konzept und eine Präsentation zum BIBay in einfacher Sprache erstellt. Beides wurde mit Selbstvertretern abgestimmt und erprobt.
Für die Erstellung einer EDV-gestützten Fassung des BIBay wurde die Möglichkeit einer webbasierten Version geprüft.

Die vorgesehenen "Echterhebungen" bei ca. 175 Leistungsberechtigten konnten aus bekannten Gründen nicht durchgeführt werden. Im Rahmen der Schulungen fanden jedoch Erhebungen im direkten Kontakt mit Leistungsberechtigten statt. Zudem konnten "Echterhebungen" mittels Videokonferenz durchgeführt werden. Zusätzlich haben Bezirksmitarbeitende bei Neuanträgen die Anwendung des BIBay erprobt.
Die AG § 99 beauftragte eine weitere Unterarbeitsgruppe "UAG Berichtswesen", das bisherige Berichtswesen in Form der Hilfeplan- und Entwicklungsbögen (HEB-Bögen) anzupassen. Diese Arbeitsgruppe besteht paritätisch aus je 3 Vertreter/innen der Leistungserbringerverbände, der Bezirke und der Selbsthilfe und nahm am 07. Mai 2021 ihre Arbeit auf. Zwischenzeitlich fanden fünf weitere Arbeitstreffen statt, bei denen sowohl seitens der Bezirke als auch seitens der Leistungserbringerverbände mehrere Entwürfe zu Struktur und Inhalte des Berichtswesens vorgelegt wurden.

Man ist sich darin einig, dass das bisherige Berichtswesen (HEB-A,-B und-C) durch eine Systematik ersetzt werden muss, welche auch die Kernbereiche des BIBay abbildet und darauf Bezug nimmt. Klärungsbedarf besteht aktuell noch in der Frage, inwiefern sich das Berichtswesen bei der Bewertung, Beschreibung und Dokumentation der erbrachten Leistung auch auf Veränderungen in den neun Lebensbereichen der ICF beziehen soll und welche Informationen aus der Erhebung des BIBay den Leistungserbringern zur Erfüllung Ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Aktuell werden in der AG 99 offene Fragestellungen zu Prozessabläufen und Zuständigkeiten diskutiert. An der flächendeckenden Einführung zum 01.07.2022 wird derzeit noch festgehalten.

 

Teilhabe am Arbeitsleben

Für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben wurde der allgemeine und der besondere Teil des Rahmenvertrags weitgehend konsentiert. Uneinigkeit besteht lediglich darin, ob das Budget für Arbeit im Rahmenvertrag und einer eigenen Rahmenleistungsvereinbarung (RLV) geregelt wird. Mit den Bezirken wurde vereinbart, dass die im Rahmenvertrag vorgesehenen RLVen WfbM, Andere Leistungsanbieter und Förderstätten en bloc bearbeitet werden. Gestartet wurde mit der RLV WfbM, in der die konkrete Ausgestaltung der Leistungen wird über die RLV und zugehörige Basisstellenpläne geschehen. Mittlerweile wurde von den Bezirken ein Entwurf für eine RLV vorgelegt, die derzeit von den Verbänden überarbeitet und nach der Sommerpause konkret mit den Bezirken verhandelt wird. Bisher wurden noch keine Vorfestlegungen getroffen, allerdings scheint schon jetzt absehbar, dass es zukünftig keine RLVen mehr für einzelne Leistungstypen geben wird. Die besonderen Anforderungen zur Bedarfsdeckung der verschiedenen Zielgruppen soll aber Berücksichtigung in der zukünftigen RLV finden, um eine Absenkung des Leistungsniveaus zu verhindern, und um bestehende Spezialisierungen der WfbM nicht zu gefährden.

Die UAG Teilhabe am Arbeitsleben der Caritas wurde zwischenzeitlich einberufen und wird die weiteren Verhandlungen und die Gremien der Freien Wohlfahrtspflege fachlich begleiten.

Rahmenvertrag Interdisziplinäre Frühförderung

Der inhaltlich konsentierte Entwurf des Förder- und Behandlungsplans steht noch unter dem Vorbehalt einer Einigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) mit den Krankenkassen zur künftigen Höhe der Vergütung für dessen Erstellung.

Der von den Verbänden eingebrachte Vorschlag für das neue, zusätzliche Leistungsangebot "Interdisziplinäre Gruppe" wird von den Krankenkassen noch geprüft. Die Bezirke haben ihre Zustimmung vorbehaltlich einer Einigung mit den Kassenvertretungen signalisiert.
Aufgrund der Vermittlung des Sozialministeriums konnte die festgefahrene Verhandlung einer fallbezogenen und fallübergreifenden Vernetzungspauschale fortgeführt werden. Eine Rückmeldung der Leistungsträger zum Verbändevorschlag steht noch aus.

Bei den bilateralen Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Höhe der Entgelte für medizinisch-therapeutische Leistungen erfolgt keine hinreichende Berücksichtigung der von den Verbänden vorgetragenen inhaltlichen wie auch finanziellen Anforderungen zur Erbringung der Komplexleistung gemäß SGB IX. Es ist uns trotz großer Bereitschaft nicht möglich, in dem vorliegenden Kassenangebot einen tragfähigen Kompromiss zu erkennen, der die Einrichtungen der Früherkennung und Frühförderung in Bayern in die Lage versetzt, auch in Zukunft weiterhin konkurrenzfähig und leistungsfähig zu bleiben und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Verbände fordern eine transparente, nachvollziehbare und verlässliche Finanzierung auch auf Seiten der ARGE der Krankenkassen als Reha-Träger, vergleichbar der Regelungen mit den Bezirken.

Bayerisches Teilhabegesetz - Teil II (BayTHG II)

Wie bereits in unserem letzten Newsletter berichtet, kam es auch Seitens der Bayerischen Staatsregierung bzw. Seitens des StMAS zu Verzögerungen bei der Umsetzung des BTHG in entsprechendes Landesrecht. Inzwischen ist dies jedoch durch Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 1. Dezember 2020 (GVBl. S. 643) am 16. Dezember 2020 abgeschlossen und alle Umsetzungsschritte auch landesrechtlich vollzogen.

Darin ist nun auch die gesetzliche Institutionalisierung einer zusätzlichen und paritätisch besetzten "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe", in der u.a. auch die unterschiedlichen Behinderungsarten vertreten sein sollen, geregelt. Aktuell läuft die Benennung von je acht Vertreterinnen und Vertretern aus StMAS und StMGP, den Trägern der Eingliederungshilfe, den Leistungserbringern und der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung

  • Borucker, Herbert
Herbert Borucker
Herbert Borucker
Diplom-Sozialpädagoge (FH), Arbeitsschwerpunkt: Erwachsene Menschen mit Behinderung
089 / 54497150
089 / 54497150
herbert.borucker@caritas-bayern.de
  • Weikmann, Herbert
Herbert Weikmann
Herbert Weikmann
Fachreferent Pflegesatz
+49 89 54497146
+49 89 54497146
herbert.weikmann@caritas-bayern.de
Landes-Caritasverband Bayern
Lessingstr. 1
80336 München
  • Rainer-Münch, Hilde
Claudia Mammach
Referentin Claudia Mammach
Referat Psychiatrie, Sucht, Straffälligenhilfe; AIDS, Präventionsprojekt MINDZONE
sozialpsychiatrie@caritas-bayern.de
Landes-Caritasverband Bayern e.V.
Lessingstr. 1
80336 München
  • Utters, Tobias
Tobias Utters
Tobias Utters
Grundsatzfragen und Kommunikation
+49 174 15 26 585
+49 174 15 26 585
tobias.utters@caritas-bayern.de
  • Witt, Norbert
Norbert Witt
Norbert Witt
Diplom-Sozialpädagoge (FH), Betriebswirt (KA); Arbeitsschwerpunkt: Frühförderung + Förderzentren
089 / 54497152
089 / 54497152
norbert.witt@caritas-bayern.de
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