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  • Update BTHG - November 2019
LAG CBP Bayern - Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe Psychiatrie Bayern
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Aktuell Sachstände und Dokumente

Update BTHG - November 2019

Mit diesem Update wollen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im BTHG in Bayern informieren und Ihnen die nötigen Dokumente für Ihre Arbeit zu Verfügung stellen.

Im folgenden finden Sie die aktuellen Entwicklungen zum BTHG, zur Umsetzung der aktuellen Verträge und Absprachen. Wir wünschen Ihnen - sofern möglich - eine einigermaßen ruhige Vorweihnachtszeit. 

Folgende Themen finden Sie im in diesem Newsletter:

  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten und anderen tagestrukturierenden Maßnahmen
  • Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Umsatzsteuer
  • Sachstand Bedarfsermittlung 
  • BTHG-Anpassung des Rahmenvertrags Interdisziplinäre Frühförderung 
  • Sachstand neue Leistungssystematik 
  • BayTHG II - Ergebnisse und Verbändeanhörung
  • Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMO) in leichter Sprache
  • Technische Empfehlungen

 

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten und anderen tagestrukturierenden Maßnahmen

Die Leistungserbringerverbände ist es unter Beteiligung der LAG WfbM Bayern gelungen eine "Übergangsvereinbarung zur Trennung der Leistungen in teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Bayern" zu vereinbaren, zu der alle Vertragspartner zugestimmt haben und die sich derzeit im Unterschriftsverfahren befindet. Parallel dazu beginnen die Bezirke derzeit bereits mit der Umsetzung der Vereinbarung vor Ort.

Die Leistungserbringerverbände haben auf Landesebene unter Beteiligung einer externen Kanzlei ein Infoschreiben bezüglich der Vertragsänderung im teilstationären Bereich bezüglich des Mittagsessen erarbeitet, dass wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen möchten. Dem Grunde nach kann jede Einrichtung individuelle Ergänzungen nach den örtlichen Gegebenheiten, z.B. hinsichtlich des Anmeldungsprocedere (siehe Werkstatt: Telegramm 5.2019 der BAG WfbM), vornehmen.

Ferner liegt das letzte Rundschreiben (Stand 28.10.2019) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen und in vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten nach § 42b Absatz 2 SGB XII vor.

  • Hier finden Sie die Übergangsvereinbarung zur Trennung der Leistungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Bayern
  • Hier finden Sie das Infoschreiben zur Vertragsänderung im teilstationäre Einrichtungen im Bereich des Mittagessen
  • Hier finden Sie das Rundschreiben des BMAS bezüglich des Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen und in vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten
  • Hier finden Sie das Werkstatt: Telegramm 5.2019 der BAG WfbM

 

Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Umsatzsteuer für Verpflegung im Gemeinschaftlichen Wohnen nach § 42a SGB XII ab 01.01.2020

Nach Mitteilung des DCV hat am 12.11.2019 im BMAS ein Fachgespräch zur Umsatzsteuer in besonderen Wohnformen stattgefunden. Neben Vertreter/innen des BMAS waren BMF, Landkreistag, BAGüS, Länder, BPA,  BAGFW und Fachverbände eingeladen. Die BAGFW wurde durch Werner Hesse (Parität) und, um die Problematik aus der Perspektive der Praxis zu vertreten, Matthias Schyra (Stiftung Liebenau/DCV) vertreten. Erfreulicherweise scheint es im Ergebnis gelungen zu sein, vor allem das BMF für die Zusammenhänge zu sensibilisieren. Das BMF hat zugesagt, mit den Ländern ins Benehmen zu treten, um ein Anwendungsschreiben zu erlassen. Da sich diese Abstimmung mit den Ländern und der Erlass eines solchen Schreibens möglicherweise nicht in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit vollziehen wird, verweisen wir ergänzend auf die in den hier zur Verfügung gestellten Gesprächsnotizen gleichlautend zitierte Empfehlung des BMF an die Leistungserbringer. Darüber hinaus sind die Leistungserbringerverbände in Bayern diesbezüglich erneut auf das Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit zugegangen, das unser Anliegen bereits in der Vergangenheit unterstützt hat. Ferner ist das Bayerische Finanzministerium involviert. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung vor Ort durch die politischen Entscheidungsträgern und werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Für Ihren internen Gebrauch stellen wir Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung: 

  • Gesprächsnotiz von Herrn Hesse (BAGFW)
  • Gesprächsnotiz einer Vertreterin der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI)
  • Vermerk von Herrn Schyra (Stiftung Liebenau).

 

Sachstand Bedarfsermittlung 

Im Juli wurden die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen "Bedarfsermittlung" und "Medizinische Stellungnahme" in der AG §99 vorgestellt und vereinbart, dass diese Teile des Bedarfsermittlungsinstruments Bayern (BIBay) nun in einer Pilotphase praktisch erprobt werden sollen. In der Sitzung im November wurde der Projektplan zur Durchführung der Pilotphase der AG §99 vorgelegt und diskutiert . Die Planung sieht  einen Erprobungszeitraum bis Juli 2020 vor. Eine Einführung des BIBay zum 1.1.2020 ist damit vom Tisch. Aktuell arbeitet man am Leitfaden, den Schulungskonzepten sowie EDV-Formularlösungen, als Voraussetzungen für den Start der Erprobung.

  • Hier finden Sie die Bedarfsermittlung gemäß § 118 SGB IX für Kinder und Jugendliche mit (drohender) wesentlicher/n Behinderung(en)
  • Hier finden Sie Bedarfsermittlung gemäß § 118 SGB IX für erwachsene Menschen mit (drohender) wesentlicher/n Behinderung(en)
  • Hier finden Sie den Arztbericht zur Bedarfsermittlung

 

BTHG-Anpassung des Rahmenvertrags Interdisziplinäre Frühförderung 

Die Verhandlungen zur BTHG-Anpassung des Rahmenvertrags Interdisziplinäre Frühförderung stocken. Strittig ist, ob und in welchem Umfang die ICF in die Förder- und Behandlungsplanung aufzunehmen ist. Die Verbände der Leistungserbringer und die Bezirke konnten sich auf einen Entwurf des Förder- und Behandlungsplans einigen, der die gesetzlich geforderten ICF-Orientierung aufgreift, Die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und die Krankenkassen können diesen nicht mittragen. In die letzte Verhandlungsrunde wurde nun von Seiten der Arbeitsstelle Frühförderung ein Kompromiss eingebracht, der den Verbändeentwurf weiterführt. Ob KVB und Krankenkassen dem Kompromiss zustimmen ist offen. 

Positiv sind Aussagen der Bezirke sich künftig finanziell an der Eingangsdiagnostik/Bedarfsermittlung zu beteiligen. Die Verbände fordern eine pauschale Vergütung zur Bedarfsermittlung analog des Entgelts für die Eingangsdiagnostik, wie sie derzeit von den Krankenkassen vergütet wird. Die Eingliederungshilfeträger erkennen jetzt den Anspruch der Leistungserbringer grundsätzlich an und sehen vier Behandlungseinheiten als angemessen. Hier gilt es noch weiter zu verhandeln.  

 

Sachstand neue Leistungssystematik 

Zum 01.01.2020 tritt die dritte Reformstufe des BTHG in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Trennung der bisherigen Komplexleistungen in existenzsichernde Leistungen einerseits (Grundsicherung/HLU/KdU) und Teilhabeleistungen andererseits (Eingliederungshilfe). Diese Trennung soll die Erbringung von personenzentrierter Leistung ermöglichen, unabhängig von räumlichen, sächlichen und institutionellen Settings. Dies erfordert eine neue Leistungssystematik, da zunächst jeder Leistungsbestandteil entweder den existenzsichernden Leistungen oder den Teilhabeleistungen zugeordnet werden muss. In der bayerischen Übergangsvereinbarung zum gemeinschaftlichen Wohnen wird dieser Schritt nunmehr budgetneutral vollzogen. In der Folge (spätestens ab 01.01.2023) ist es jedoch auch erforderlich, die dann von den existenzsichernden Leistungen getrennte Fachleistung in ihren unterschiedlichen Bestandteilen neu zu konfigurieren bzw. zu definieren. Dies umso mehr, da uns über die Bedarfsermittlung (im Gesamtplanverfahren) die Erbringung eines zum heutigen Tag noch unbekannten Anteils individueller Fachleistung abverlangt werden wird. Somit sind wir aufgerufen, die Zeit der Übergangsvereinbarung zu nutzen, um ein gemeinsames Verständnis seitens Leistungserbringer, Leistungsträger und Selbsthilfe herzustellen und schlussendlich einen gemeinsamen Rahmenvertrag einschließlich dazugehöriger Rahmenleistungsvereinbarungen zu erarbeiten. Seitens der Leistungserbringer wurde hierzu eine Arbeitsgruppe "neue Leistungssystematik/Basisleistung" gegründet. Diese hat sich bisher insbesondere den in der Fachleistung enthaltenen Anteilen von sogenannten Grundleistungen und Basis-Fachleistungen gewidmet. Diese bilden einen festen und nach Entgeltsätzen kalkulierten "Leistungssockel" auf den dann die Erbringung einer individuellen Fachleistung aufgesetzt werden kann. Eine in weiten Teilen unter der freien Wohlfahrtspflege konsentierte Skizze einer solchen neuen Leistungssystematik erhalten Sie hier im Entwurf.

 

Budget für Arbeit" gem. § 61 SGB IX - Informationen für Einrichtungen / Dienste /Beratungsstellen

 Der Gesetzgeber hat mit dem Budget für Arbeit bereits vor knapp zwei Jahren eine neue Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderung geschaffen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen haben und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Bei der Umsetzung dieses neuen Angebots tauchen vor Ort viele Fragen auf. Zur Unterstützung in der Beratung haben die Freie Wohlfahrtspflege Bayern und der Lebenshilfe-Landesverband Bayern eine Informationen zum Budget für Arbeit sowie zum Verfahren der Leistungsgewährung in Bayern erarbeitet. Diese Information ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Bezirketag und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales, Inklusionsamt abgestimmt. Die Ansprechpartner der Bezirke zum Budget für Arbeit sind in der Anlage der Information aufgelistet.

 

BayTHG II - Ergebnisse und Verbändeanhörung

 

Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMO) in leichter Sprache

Der deutsche Caritasverband hat vor kurzem die neue, ans BTHG angepasste Werkstättenmitwirkungsverordnung in leichter Sprache veröffentlicht. 

 

Technische Empfehlungen

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat im Oktober ein überarbeitetes Merkblatt für "Besondere Wohnformen nach Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung | Technische Empfehlungen für die Planung" heruasgegeben. Im folgenden finden Sie das Dokument in zwei Versionen:

  • Besondere Wohnformen nach Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung | Technische Empfehlungen für die Planung
  • Besondere Wohnformen nach Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Menschen mit Behinderung | Technische Empfehlungen für die Planung - mit vorgenommenen Änderungen

 

  • Borucker, Herbert
Herbert Borucker
Herbert Borucker
Diplom-Sozialpädagoge (FH), Arbeitsschwerpunkt: Erwachsene Menschen mit Behinderung
089 / 54497150
089 / 54497150
herbert.borucker@caritas-bayern.de
  • Witt, Norbert
Norbert Witt
Norbert Witt
Diplom-Sozialpädagoge (FH), Betriebswirt (KA); Arbeitsschwerpunkt: Frühförderung + Förderzentren
089 / 54497152
089 / 54497152
norbert.witt@caritas-bayern.de
  • Rainer-Münch, Hilde
Claudia Mammach
Referentin Claudia Mammach
Referat Psychiatrie, Sucht, Straffälligenhilfe; AIDS, Präventionsprojekt MINDZONE
sozialpsychiatrie@caritas-bayern.de
Landes-Caritasverband Bayern e.V.
Lessingstr. 1
80336 München
  • Utters, Tobias
Tobias Utters
Tobias Utters
Grundsatzfragen und Kommunikation
+49 174 15 26 585
+49 174 15 26 585
tobias.utters@caritas-bayern.de
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