Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Was ist schulbezogene Jugendsozialarbeit?
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit arbeitet mit sozial benachteiligten bzw. individuell beeinträchtigten und von Benachteiligung bedrohten Kindern und Jugendlichen (und ihren Eltern) in Schulen oder in Kooperation mit Schulen. Sie bietet jungen Menschen in vielfältige Angeboten Unterstützung für einen erfolgreichen Schulbesuch und einen gelungenen Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf an.
Jugendsozialarbeit an Schulen
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) als Förderprogramm des Freistaats Bayern ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. In Bayern wurden bis 2019 ca. 1.000 Stellen für Fachkräfte der JaS geschaffen. Etwa 20 Prozent dieser Stellen wurden bei katholischen Jugendhilfeträgern eingerichtet; daneben sind in diesem Feld die weiteren Träger der freien Jugendhilfe sowie die Jugendämter tätig.
Weitere Angebote
Neben der Jugendsozialarbeit an Schulen gehören zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit alle weiteren Angebote der Jugendsozialarbeit für ihre Zielgruppe an Schulen aller Schularten in Bayern. Hierzu zählt die Trägerschaft von Gruppen im Ganztag ebenso wie die Mitwirkung in Praxisklassen oder in Berufsintegrationsklassen.
Für Fragen zur Schulbezogenen Jugendsozialarbeit stehen Michael Holzer, Caritas-Kreisstelle Ingolstadt und Beauftragter bzw. Ansprechpartner der KJS Bayern für die Schulbezogene Jugendsozialarbeit, und Michael Kroll, Geschäftsführer der KJS Bayern, zu Verfügung.
Positionen & Stellungnahmen
Jugendsozialarbeit an Schulen
Die KJS Bayern beschreibt in einem Beschluss ihrer 80. Mitgliederversammlung am 30. Juni 2015 das Selbstverständnis freier katholischer Träger in der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS).
Mit Datum vom 14. April 2021 hat die Bayerische Staatsregierung die zum 1. Januar 2021 in Kraft gesetzte Fortschreibung der Förderrichtlinie zum Programm Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) veröffentlicht.
Eigenleistung und Haushaltsrecht in der Kinder- und Jugendhilfe
In Ergänzung zum nachfolgenden Rechtsgutachten hat die KJS Bayern im Dezember 2014 eine rechtliche Würdigung der Eigenmittelerfordernis in der Jugendsozialarbeit an Schulen von Prof. Dr. Peter Mrozynski veröffentlicht.
Eignung, Vielfalt und Vorrang der freien Träger in der Jugendhilfe
Die Katholische Jugendsozialarbeit Bayern hat ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Peter Mrozynski veröffentlicht. Anliegen des Gutachtens ist, allen Beteiligten auf allen Ebenen, vor allem aber den engagierten freien und öffentlichen Trägern in den Regionen Bayerns Handlungssicherheit und Hilfestellung zu geben, damit sie in guter Partnerschaft die bewährte, erfolgreiche und zielgruppenorientierte JaS-Förderung auch in Zukunft als vorbildliche Kooperationsform von Jugendhilfe und Schule umsetzen können. Es soll als Fundgrube zur Beantwortung der Fragen nützen, die in der Praxis vor Ort unter den Nägeln brennen. Auch möchte das Rechtsgutachten darüber hinaus Anregungen zur grundlegenden Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit an Schulen auf ihrem bewährten Fundament geben.
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern hat im April 2008 ein Papier zur Schulbezogenen Jugendsozialarbeit in Bayern verabschiedet.