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Pressemitteilung

Betreuungsvereine vor dem Aus?

Caritas fürchtet finanzielles Ausbluten durch Gesetzesnovellierung

Erschienen am:

17.11.2003

  • Beschreibung
Beschreibung

München. Bayerns Landes-Caritasdirektor Prälat Karl-Heinz Zerrle hat die Bundesregierung aufgerufen, das Betreuungsrecht „nicht gänzlich auszuhöhlen und in sein Gegenteil zu verkehren.“ Bei einer Arbeitstagung der Betreuungsvereine im Bereich der bayerischen Caritas am 13. November 2003 in Freising sagte Zerrle, der vorliegende Referentenentwurf zu einer Novellierung des Betreuungsgesetzes weise leider in diese Richtung. Der Entwurf, der den Vorschlägen einer Bund-Länder-Kommission folge, führe nach einer gesetzlichen Umsetzung zum „Kapputtsparen der Betreuungsvereine.“ Schon jetzt müssten die Betreuungsvereine seit Jahren steigende Eigenmittel für ihre Vereine aufwenden. Seit 1999 seien die Kostenerstattungen gedeckelt. Künftig müssten die Träger für jede Vollzeitstelle mehr als 15.000 Euro jährlich aus Eigenmittel aufbringen. Damit seinen viele Träger überfordert und würden „wohl aus der gesetzlichen Betreuung aussteigen.“ Das aber, sagte der Landes-Caritasdirektor, sei für die Betroffenen fatal. Die gesetzliche Betreuung, betonte Zerrle, sei „kein Randthema. Jeder von uns kann von heute auf morgen einen gesetzlichen Betreuer brauchen, etwa nach einem Schlaganfall oder einem Unfall.“

Hintergrund: Das neue Betreuungsrecht

Vor elf Jahren hat der Gesetzgeber ein modernes Betreuungsrecht in Kraft gesetzt. Diese Reform löste das alte Vermundschafts-und Pflegschaftsrecht ab. Es sollte altersdementen, geistig behinderten und, je nach Schwere der Erkrankung, auch psychisch kranken oder suchtkranken Menschen durch eine gesetzliche Betreuung ein weitgehendes selbständiges Leben im Alltag ermöglichen. Es sollte also die Situation von Menschen regeln, die – wie es im Gesetzestext heißt – „ihre Angelegenheiten nicht mehr selber besorgen können.“ Die Würde der betroffenen Menschen und der Schutz ihrer Rechte wurden in den Mittelpunkt gerückt. Das Gebot der persönlichen Betreuung trat an die Stelle von Entmündigung und anonymer Verwaltung. Dadurch ist eine überaus positive Entwicklung eingetreten. Diese Entwicklung darf nicht umgekehrt werden!

Betroffen: 150.000 Menschen in Bayern

150.000 Menschen in Bayern sind auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Rund 70 Prozent der Betreuungen werden ehrenamtlich geführt, überwiegend von Angehörigen. Das kann auch so bleiben und es soll so bleiben. Aber man darf diese ehrenamtlichen Betreuer nicht alleine lassen. Um ihnen die Tätigkeit zu erleichtern, wurden Betreuungsvereine gegründet. Betreuungsvereine sorgen für die Gewinnung, Einführung und Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuer. Außerdem übernehmen sie schwierige Betreuungsfälle, die von ehrenamtlichen Betreuern nicht geführt werden können.

Folgen der Kostensteigerungen

Bei der Arbeitstagung in Freising stellten die Mitarbeitenden der Betreuungsvereine in Bayern die Folgen der beabsichtigten Gesetzesnovellierung dar. Die Betreuerin Erika Pfaff vom Katholischen Jugendsozialwerk in München sagte, es sei ein Trugschluss, wenn die Justizminister meinten, man könne die gesamte gesetzliche Betreuung ehrenamtlich organisieren. Die Materie sei so kompliziert, dass eine qualifizierte Begleitung der ehrenamtlich tätigen Betreuer unabdingbar sei. Um die Kosten des Vereins wenigstens zum Teil zu refinanzieren, müsste ein hauptberuflicher Mitarbeiter künftig nicht 30, sondern mehr als doppelt so viele Betreuungen führen. Dann bleibe weder Zeit zum persönlichen Gespräch noch zur Begleitung ehrenamtlicher Betreuer. Außerdem sähen sich die Vereine massiven Haftungsproblemen gegenüber. Helmut Schindler, Justiziar bei der Katholischen Jugendfürsorge in Regensburg: „Wer am Fließband und im Schnellverfahren schwierigste rechtliche, wirtschaftliche, persönliche und soziale Probleme lösen soll, wird Fehler machen, für die die Betreuungsvereine dann haften müssen.“

Im Übrigen sollte, sagte Erika Pfaff, auch den Justizministern klar sein, dass beim Zerbrechen der Betreuungsvereine auch viele Betreuungen nicht mehr ehrenamtlich geführt werden können, weil ihnen die fachliche Begleitung fehle. Die betroffenen Menschen müssten ins Heim, obwohl sie bei geeigneter Unterstützung in ihrer eigenen Wohnung leben könnten. Das sei auch für den Sozialstaat teuerer. Eine Betreuerin befürchtete sogar, dass die Suizide zunehmen könnten: „Wir sind oft die einzigen Personen, mit denen die betroffenen Menschen in Kontakt stehen. Manche sind ohne uns dann ganz allein.“ Keine Lösung, darüber waren sich alle einig, sei es, wenn man zu früheren Zeiten zurückkehre. Schindler: „Betreuungen müssen geführt werden. Wenn das weder wir tun können noch ehrenamtliche, werden es junge berufsunerfahrene Rechtsanwälte tun. Viele machen das dann wie früher vom Schreibtisch ohne jeden persönlichen Kontakt. Dann wäre das ganze Gesetz umsonst.“

Politische Aktivitäten des Landes-Caritasverbands

Landes-Caritasdirektor Prälat Karl-Heinz Zerrle kündigte an, der Landes-Caritasverband werde in den nächsten Monaten seine politischen Aktivitäten für ein modernes Betreuungsecht verstärken. Unter anderem will er sich an die Bayerische Justizministerin Beate Merk wenden. Die Landtagsabgeordnete Christine Kamm (Bündnis 90/Die Grünen), die als einzige Politikerin an der Freisinger Tagung teilgenommen hatte, kündigte an, sie werde eine Expertenanhörung im Landtag anregen.