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Pressemitteilung

Insolvenzberatung vor dem Ende

Dramatische Auswirkungen der Kürzungen des Freistaates

Erschienen am:

20.09.2004

  • Beschreibung
Beschreibung

Die Landes-Arbeitsgemeinschaft Schuldner-und Insolvenzberatung in Bayern e.V. zu den Auswirkungen der bayerischen Haushaltspolitik 2004:

Mit viel Einsatz hatten im Frühjahr die Vertreter der bayerischen Insolvenzberatungsstellen verhindert, dass im Freistaat die Fördermittel für dieses Arbeitsfeld ganz auf Null gestrichen werden. Nach zahlreichen Protesten und großer Resonanz in der Presse hatte zuletzt die CSU im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags etwas eingelenkt und zur Förderung der Insolvenzberatungsstellen für 2004 einen Betrag von rd. 800.000 Euro genehmigt (Haushaltsansatz 2003: 2.556 Mio. Euro). Dadurch konnte die Arbeit der Beratungsstellen in begrenztem Umfang fortgesetzt werden, allerdings verbunden mit sehr langen Wartezeiten für die ratsuchenden Bürger.

Eine Zwischenabrechnung zum 31.07.2004 hat nun ergeben, dass bereits zur Jahresmitte die in Form von Fallpauschalen gewährten Mittel für das Jahr 2004 aufgebraucht sind. Für den Zeitraum Januar bis einschließlich Juli 2004 wurden von den Insolvenzberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Kommunen nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums insgesamt Verfahren für rd. 853.000 Euro bearbeitet. Dies übersteigt somit bereits den für das gesamte Jahr zur Verfügung gestellten Haushaltsansatz.

In einem Schreiben vom 15.09.2004 teilte das Bayerische Sozialministerium nun der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege mit, dass die staatlichen Zuschüsse nicht ausreichen, um den Insolvenzberatungsstellen die volle Förderung für die bereits geleistete Arbeit zukommen zu lassen. Die staatlichen Zuschüsse müssen nach Auskunft des Ministeriums für das 1. Halbjahr 2004 rückwirkend um rd. 6 Prozent gekürzt werden. Wesentlich schlimmer sieht jedoch die Finanzierung für das zweite Halbjahr aus. Für die Zeit von August bis einschließlich Dezember 2004 stehen nach dem Bescheid des Sozialministeriums keine staatlichen Zuschüsse mehr zur Verfügung.

Dieser abrupte Abriss der Finanzierungsmittel vollzieht sich vor einer auch in Bayern weiter dramatisch steigenden Zahl von Privatinsolvenzen. Im ersten Halbjahr 2004 wurden im Freistaat nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung 2054 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet (Pressemitteilung v. 02.06.04); gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist dies eine Zunahme um 37 Prozent (571 Verfahren). Hinzu kommen 1.641 Privatinsolvenzen ehemaliger Selbständiger (plus 8,4 Prozent). Voraussichtlich sind bayernweit im Jahr 2004 über 4.000 Verbraucherinsolvenzen (2003: 3.361) und etwa 3500 Insolvenzverfahren ehemaliger Selbständiger (Vorjahr: 3.163) zu erwarten. Bayern liegt mit dieser Entwicklung im Bundestrend. Deutschlandweit waren im 1. Halbjahr 2004 gemäß der Pressemitteilung vom 03.09.2004 des Statistischen Bundesamtes 21.856 Verbraucherinsolvenzen (plus 39,5 Prozent) sowie 11.611 Privatinsolvenzen ehemals Selbständiger (plus 6,8 Prozent) zu verzeichnen.

Allerdings steht zu befürchten, dass die Insolvenzberatungsstellen in Bayern ihre Dienste einstellen müssen, wenn   für deren Tätigkeit auf Dauer keine ausreichende Finanzierung mehr durch den Freistaat erfolgt. Dies würde einem sozial- und wirtschaftspolitischen Offenbarungseid im Freistaat gleichkommen. Das bereits 1994 mit den Stimmen der CSU im Bundestag verabschiedete und 1999 in Kraft getretene Insolvenzverfahren für Privatpersonen soll Überschuldeten die Chance zu einem wirtschaftlichen Neubeginn („fresh start“) ermöglichen. Bundesweit gelten rd. 3 Mio. Haushalte als überschuldet, in Bayern sind es ca. 300.000 Haushalte.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Bayern e. V. fordert daher die Staatsregierung und den Landtag auf, im Rahmen der Beratungen des Landeshaushaltes 2005/2006 künftig für eine ausreichende Finanzierung der Insolvenzberatungsstellen zu sorgen. Hierzu seien pro Jahr Fördermittel von mindestens 2,5 Mio. Euro erforderlich. Für 2004 müsse dringend eine kurzfristige Aufstockung der Mittel um rd. 800.000 Euro erfolgen um die Arbeit fortsetzen zu können.

Für weitere Auskünfte steht der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Bayern e. V. zur Verfügung:

Gabriele Hess, Diakonisches Werk Untermain/Aschaffenburg, Tel. 06021/3999-70

Ursula Weser, Diakonisches Werk Sulzbach-Rosenberg, Tel. 09661/891-200

Wolf-Dieter Bernert, Landratsamt Donau-Ries, Tel. 0906/74-535

Rainer Mesch, ISKA Nürnberg, Tel. 0911/244630

Klaus Hofmeister, Sozialreferat der Stadt München, Tel. 089/233-28666