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Psychiatrische Einrichtungen und Dienste

Soziale Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung psychisch kranker Menschen sind leider immer noch Realität. Die Förderung der psychischen Gesundheit, die Verminderung der Belastung durch seelische Erkrankungen und der Schutz der Rechte und der Würde psychisch kranker Menschen stehen im Mittelpunkt der Angebote der Caritas.

Psychiatrische Einrichtungen und Dienste

Psychische Erkrankungen sind im Gegensatz zu anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen "unsichtbar" und nicht immer medizinisch messbar. Studien gehen davon aus, dass In Deutschland rund zehn Prozent der Bevölkerung behandlungsbedürftige psychische Störungen haben. Hierzu gehören u.a. Angststörungen, Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Zwangsstörungen.

Im Arbeitsleben sind psychische Störungen mittlerweile die vierthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Viele psychische Erkrankungen sind in einer Kombination von Psychotherapie und Psychopharmaka gut behandelbar.

 

Ziele

Soziale Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung psychisch kranker Menschen sind leider immer noch Realität. Die Förderung der psychischen Gesundheit, die Verminderung der Belastung durch seelische Erkrankungen und der Schutz der Rechte und der Würde psychisch kranker Menschen stehen im Mittelpunkt der Angebote der Caritas.

Die Caritas will mit ihrer Arbeit der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung aus der Gesellschaft entgegentreten. Ziel dabei ist die Erreichung von größtmöglicher Selbstbestimmung und Förderung der Selbsthilfekräfte psychisch kranker Menschen. Die Hilfen sollen auf allen Ebenen zielgerichtet, systematisch und planvoll organisiert und bedarfsgerecht und effizient erbracht werden.

 

Leistungsangebote der Caritas in Bayern

Die Einrichtungen und Dienste der Caritas und der angeschlossenen Fachverbände halten differenzierte Hilfeangebote im ambulanten und (teil-) stationären Bereich vor.

  • Sozialpsychiatrische Dienste
  • Tagesstätten für psychisch Kranke
  • Stationäre Einrichtungen
  • Übergangseinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Therapeutische Wohngemeinschaften
  • Werkstätten für psychisch Kranke
  • Arbeits- und Beschäftigungsprojekte
  • Selbsthilfe
  • Fortbildungskurse

 

Dienstleistungen des Landes-Caritasverbandes

Der Landes-Caritasverband

  • bündelt und koordiniert die Informationen für die Diözesan-Caritasverbände
  • arbeitet mit an der fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung
  • arbeitet mit an der verbandsübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Landesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft CBP Bayern
  • greift psychiatrie- und sozialpolitische Themen auf
  • erstellt Stellungnahmen und fachpolitische Positionen.



Nachricht Wahlausschluss beenden

Betreute wollen auch wählen

Demokratie lebt davon, dass viele Bürger(innen) zur Wahl gehen. Doch es gibt in Deutschland rund 10.000 Erwachsene, denen das verboten ist. Sie leben mit einer Behinderung und werden rechtlich betreut, was sie laut Gesetz von der Wahl ausschließt. Dagegen wehren sich nun acht Betroffene vor dem Bundesverfassungsgericht.

ein junger lachender Mann sitzt neben einer lachenden FrauWer rechtlich betreut wird, darf in Deutschland nicht wählen.KNA / Oppitz

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) unterstützen die acht Personen, die gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 beim Bundestag Einspruch eingelegt haben, weil sie nicht wählen durften.

Vom Recht zu wählen ausgeschlossen sind nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes Menschen mit Behinderungen, für die "eine Betreuung in allen Angelegenheiten" bestellt ist. Außerdem ist von der Wahl ausgeschlossen, wer sich im psychiatrischen Maßregelvollzug befindet, weil er aufgrund einer Krankheit oder Behinderung schuldunfähig ist und krankheitsbedingt weitere Taten drohen. Lebenshilfe und Caritas gehen von rund 10.000 Menschen aus, die in Deutschland betroffen sind.

Wahlausschlüsse sind willkürlich und diskriminierend

Beide Verbände halten das für verfassungswidrig. "Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, wird in Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert. Die Wahlrechtsausschlüsse bedeuten daher einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte und das Recht behinderter Menschen auf uneingeschränkte politische Beteiligung", so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt.

"Die geltenden Wahlrechtsausschlüsse sind veraltet und diskriminierend. Sie stammen aus einer Zeit, als Gesellschaft und Recht Menschen mit Behinderung nicht zutrauten, in allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben zu können", betont Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Die Ausschlüsse hält er für willkürlich: Kein Bürger, mag er alt, krank oder sonst beeinträchtigt sein, muss befürchten, dass seine Fähigkeit zu "vernünftigen" Wahlentscheidungen überprüft wird. Der Wahlrechtsausschluss als automatische Nebenfolge einer "Betreuung in allen Angelegenheiten" oder des Aufenthalts im psychiatrischen Maßregelvollzugs trifft lediglich volljährige Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung, die damit gegenüber anderen, möglicherweise gleich Betroffenen unzulässig diskriminiert werden.

"Weil die Wahlrechtsausschlüsse sich auf eine bestimmte Gruppe von Menschen mit Behinderungen beziehen, sind sie unvereinbar mit der Behindertenrechtskonvention dem 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 25 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte", erläutert Johannes Magin, Vorsitzender des CBP. Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Ministerkomitee des Europarates als auch der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen haben sich in diesem Sinne geäußert. Die europäischen Nachbarstaaten Österreich, die Niederlande und Großbritannien folgen dem und verzichten auf entsprechende Wahlrechtsausschlüsse.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sind überzeugt, dass die Wahlrechtsausschlüsse im deutschen Recht unzulässig sind und fordern deren Streichung. 

Info:

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1000 Mitgliedseinrichtungen begleiten mit zirka 41.500 Mitarbeitenden rund 150.000 Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Kontakt:

Janina Bessenich, Stellv. Geschäftsführerin
CBP - Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Tel: 0761 / 200 301, 
E-Mail: janina.bessenich@caritas.de

Autor/in:

  • Janina Bessenich
Quelle: caritas.de
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  • Kontakt
Claudia Mammach
Referentin Claudia Mammach
Referat Psychiatrie, Sucht, Straffälligenhilfe; AIDS, Präventionsprojekt MINDZONE
suchthilfe@caritas-bayern.de
Landes-Caritasverband Bayern e.V.
Lessingstr. 1
80336 München

Die SPDi in Bayern

Profil der Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern als PDF herunterladen
PDF | 676,4 KB

Profil der Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern

Broschüre zu den Sozialpsychiatrischen Diensten in Bayern Überarbeitung der 1. Auflage von 09/2005

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Caritas-Behindertenhilfe und Psychiatrie

Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.

Bayerischer Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (BayPE) e.V.

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