Prävention
Der beste Weg, Wohnungsnot zu vermeiden, ist, den Verlust der Wohnung zu verhindern. Aus diesem Grund sind in den letzten Jahren Beratungsstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit entstanden. Je früher Menschen mit Mietschulden und Räumungsklagen Hilfe angeboten wird, desto eher kann eine Zwangsräumung und damit der Verlust der Wohnung verhindert werden. Vor der tatsächlichen Wohnungslosigkeit stehen aber bei vielen Betroffenen auch Wohnverhältnisse ohne mietrechtliche Absicherung, eine vorübergehende Unterkunft bei Freund*innen und Bekannten oder unzumutbare Wohnverhältnisse mit Überbelegung, schlechtem baulichen Zustand und gesundheitsgefährdenden Bedingungen sowie beispielsweise auch gewaltgeprägten Lebensumständen. Durch belastende persönliche Lebensumstände wie den Tod eines Partners, Trennungskrisen und Arbeitsplatzverlust kommen Menschen zudem in Notlagen, die sie überfordern, existenziell bedrohen und aus denen sie sich nicht mehr aus eigener Kraft heraushelfen können - vor allem, wenn stützende soziale Netzwerke fehlen.
Die Beratungsstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit bieten ein fachlich qualifiziertes, differenziertes und sozialraumorientiertes Hilfeangebot für die Betroffenen. Dabei werden auch Hausbesuche durchgeführt; eine Geh-Struktur prägt die Arbeit dieser Präventionsstellen, da eine Komm-Struktur die Betroffenen in der Regel nicht erreicht.
Das Einverständnis und die Mitwirkung der Betroffenen vorausgesetzt, wird ein bedarfsgerechter Hilfeprozess eingeleitet, der den Wohnungsverlust verhindern soll: von der Entschuldung über Sozialhilfeanträge, Hilfe bei der Arbeitssuche oder Mediation in Nachbarschaftskonflikten bis hin zur Einleitung einer Therapie. Für Menschen in gewaltgeprägten Lebenslagen - insbesondere Frauen und Kinder - sind wohnortnahe Hilfeleistungen und gesicherte Anlaufstellen notwendig. Menschen, die in gewaltgeprägten Situationen leben, werden an die Fachberatungsstellen für häusliche bzw. sexualisierte Gewalt weitervermittelt, damit sie dort die passende Unterstützung erhalten können.
Aus der Praxis
Aufsuchende Sozialarbeit (ASA) des Ambulanten Fachdienstes Wohnen München
Die Aufsuchende Sozialarbeit (ASA) des Ambulanten Fachdienstes Wohnen des kmfv berät und begleitet Menschen, die durch Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage vom Verlust ihres Wohnraumes in München bedroht sind. Sie ist im Zuständigkeitsbereich der Sozialbürgerhäuser Mitte, Giesing-Harlaching, Ramersdorf-Perlach, Berg am Laim-Trudering-Riem und Orleansplatz tätig. Den Auftrag zur Unterstützung erhält die ASA ausschließlich über die sogenannte Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (FaSt) der Landeshauptstadt München. Ziel der ASA ist es die Mietverhältnisse der betreuten Menschen zu erhalten und nachhaltig zu sichern sowie weiterführende Hilfen zu vermitteln. (© Foto: Claudia Eisele)