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Migration und Integration

Viele tausend Menschen sind in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland und Bayern zugewandert, sei es als Heimatvertriebene der Weltkriege, als (Spät-)Aussiedler, Flüchtlinge oder Arbeitsmigranten. Die unterschiedlichen Angebote der Caritas hat diese Menschen immer wieder unterstützt, hier Orientierung und eine neue Heimat zu finden oder Perspektiven zu entwickeln.

Der Migrationsdienst der Caritas wurde analog zum unterschiedlichen Rechtsstatus der Migrantinnen und Migranten entwickelt. So gibt es Flüchtlingsdienste, Migrations(erst)beratungsdienste und Jugendmigrationsdienste. Des Weiteren gibt es Angebote für Weiterwanderung und Rückkehr sowie für Menschen ohne legalen Aufenthalt in Deutschland. Dies alles ist organisiert unter dem Dach des Migrationsdienstes der Caritas in Bayern.

Die Arbeit wird fachlich auf Landesebene vom Landes-Caritasverband Bayern und regional von den Diözesan-Caritasverbänden begleitet.

Ziele

  • Unterstützung der rechtmäßig und auf Dauer in Bayern lebenden Migrantinnen und Migranten und Hilfe bei deren Integrationsprozess
  • Informationen, Orientierung und individuelle Hilfen für vorübergehend hier lebende Flüchtlinge und Personen ohne Aufenthaltsstatus Anwaltschaftlicher
  • Einsatz für soziale und humanitäre Mindestrechte für irregulär in Deutschland lebende Menschen Förderung des Zusammenlebens zwischen Einheimischen und Migrantinnen und Migranten
  • Entwicklung von Teilhabemöglichkeiten von Zuwanderern und Ihrer Kinder an gesellschaftlichen Prozessen
  • Anlaufstelle in Krisensituationen bieten

Leistungsangebote der Caritas in Bayern

Der Migrationsdienst der Caritas umfasst neben der Migration(erst)beratung und Jugendmigrationsdienste auch Flüchtlingsberatung, Angebote für bereits länger hier lebende Migranten, Hausaufgabenhilfen, Weiterwanderungsangebote, Projektarbeit und unterhält ein Rechtsberaternetz. Die Angebote im Einzelnen:

  • Beratung bezüglich des Aufenthaltsstatuts Hilfen bei der Orientierung in der neuen Gesellschaft
  • Hilfen bei der Integration für neu zugewanderte und bereits länger hier lebende Migrantinnen und Migranten
  • Unterstützung bei der Suche von Sprachkursangeboten
  • Hilfen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Hilfen für ratsuchende Migrantinnen und Migranten zur Inanspruchnahme vorhandener sozialer Angebote
  • Beratung in Aus-, Weiterwanderungs- und Rückkehrfragen
  • Vermittlung ratsuchender Migrantinnnen und Migranten an weiterführende Dienste der Caritas
  • Erschließung und Förderung der Ressourcen, Selbstorganisation und Selbsthilfepotentiale der Migrantinnen und Migranten
  • Förderung ehrenamtlichen Engagements
  • Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer sozialer Dienste in migrationsspezifischen Fragen
Asyl und Illegalität

Behandlungen gibt’s oft nur im Notfall

Viele der rund 120.000 Menschen, die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind krank. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen, regulär krankenversichert sind sie aber nicht. Dabei bräuchten viele von ihnen eine psychologische Betreuung um Traumatisierungen zu verarbeiten.

Der Aufenthaltsstatus entscheidet über den Zugang zur medizinischen Versorgung.KNA/Oppitz

Asylbewerber und Geduldete erhalten oft erst bei fortgeschrittenen Erkrankungen oder Schmerzzuständen die notwendige ärztliche und zahnärztliche Versorgung. Außerdem ist die medizinische Versorgung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und Geburtsbeihilfe gesichert. Sonstige Behandlungen stehen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ermessen der Behörden, werden aber nur gewährt, wenn sie "zur Sicherung […] der Gesundheit unerlässlich" sind. Um behandelt zu werden, müssen Asylbewerber in der Regel beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen. Manche Sozialämter lehnen dies ab, wenn sie die Meinung vertreten, dass die Erkrankung nicht akut, sondern chronisch sei.

Traumatisierungen bleiben oft unbehandelt

Die Folge: Viele Asylbewerber, die in ihrem Herkunftsland schwer traumatisiert wurden, erhalten nicht die notwendige psychotherapeutische Behandlung. Immer wieder scheitert das bereits daran, dass die Kosten für den Dolmetscher nicht übernommen werden. Viele Betroffene meiden die bürokratischen Hürden und suchen Hilfe im Bekanntenkreis, statt eine professionelle medizinische oder psychotherapeutische Versorgung einzufordern. Kinder und Jugendliche sind besonders belastet durch Verfolgung, Krieg und Flucht. Sie tauchen unterdurchschnittlich oft bei den Vorsorgeuntersuchungen auf. Ihre Eltern können ihnen oft keine ausreichende Unterstützung anbieten.

Ärzte nutzen Ermessensspielraum nicht immer aus

Selbst die eingeschränkten Ansprüche werden zum Teil aufgrund mangelnden Wissens nicht verwirklicht. So wird der Ermessensspielraum, den Ärzte bei der Behandlung haben, aufgrund von Unkenntnis oder durch die Erfahrung einer restriktiven Handhabung der Behörden und Sozialämter bei der Rückerstattung der Leistungen nicht ausgeschöpft. Medizinisch notwendige Leistungen werden von (Amts-)Ärzten oder Sozialämtern unzulässig eingeschränkt. Die Ärztezeitung berichtete, dass Betroffenen in Thüringen überdurchschnittlich häufig Zähne gezogen wurden, obwohl eine zahnerhaltende Behandlung vielfach möglich gewesen wäre.

Angst vor Abschiebung verhindert Arztbesuch

Wer Angst vor einer Abschiebung hat, meidet den Besuch beim Arzt.KNA/Oppitz

Komplett aus dem Raster des Gesundheitssystems fallen Einwanderer, die ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Ihre Zahl wird auf bis zu eine halbe Million geschätzt. Sie gehen selbst bei massiven Erkrankungen nicht zum Arzt aus Angst davor, den Behörden gemeldet zu werden. Ohne Papiere sind diese Menschen auf spezielle Angebote privater Initiativen oder der Wohlfahrtsverbände angewiesen - wie beispielsweise die Malteser Migranten Medizin.

Dort stellen die Ärzte immer wieder fest, dass diese Menschen viel zu spät medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und dadurch leicht zu behandelnde Krankheiten verschleppen. Das gilt auch für schwangere Frauen. Sie haben Angst entdeckt und abgeschoben zu werden und leiden unter starkem psychischem Druck. Hinzu kommt, dass sie nicht wissen, wie Behandlungen bezahlt werden können. Deshalb nehmen viele von ihnen weder die Schwangerschaftsvorsorge, noch die medizinische Betreuung während der Geburt oder die Nachsorge wahr.

  • Kontakt
Portrait Stefan Wagner
Stefan Wagner
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
089 / 54497125
089 / 54497125
stefan.wagner@caritas-bayern.de

Wussten Sie schon, dass

  • die Caritas rund zwei Drittel der Asyl-Sozialberatung in Bayern leistet?
  • über 170 hauptberufliche Asyl-Sozialberater für die Caritas in ganz Bayern tätig sind?
  • der Migrationsdienst Flüchtlings- und Asylberatung jährlich weit über 10.000 Menschen betreut?
  • der Jugendmigrationsdienst in neun Einrichtungen über 2.000 junge Leute pro Jahr betreut?
  • die Caritas zwei Kultur- und Freizeitzentren für Migrantinnen und Migranten unterhält?

Zum Nachlesen

PDF | 168,5 KB

Presse-Echo

Lesen Sie jetzt den Artikel "Zwist um Asylberatung" aus dem Münchner Merkur vom 27.03.2014 mit Statements von Landes-Caritasdirektor Prälat Bernhard Piendl - hier zum Download.

Adresssuche

Junge Migrantin mit Baby

Sprechen Sie uns an!

In allen Diözesanverbänden der Caritas sind kompetente Fachkräfte im Bereich Asyl- und Migrationsberatung tätig. Die jeweiligen Ansprechpartner beim Diözesanverband in Ihrer Nähe finden Sie über die Adressuche der Caritas oder über die jeweiligen Diözesanverbände.

Weitere Informationen zum Thema

Links

Illegal in Deutschland

Anonymen Arztbesuch ermöglichen

Statistik Wer ist betroffen?

Armut ist keine Randerscheinung

Wohnungslose

Länger arm – früher tot

Hintergründe

Der Arztbesuch ist nicht selbstverständlich

Langzeitarbeitslose

Ohne Job lebt es sich ungesund

Downloads

PDF | 755,1 KB

Fluchtpunkte: Abschaffung Asylbewerberleistungsgesetz (03/2014)

Der Deutsche Caritasverband spricht sich nachdrücklich für eine vollständige Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Er analysiert die Folgen und den gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Überführung der Personengruppen in die Hilfesysteme der Bücher II und XII des Sozialgesetzbuches.