Rahmenvertrag Jugendwohnen
Zum 1. November 2012 trat der "Rahmenvertrag zur Umsetzung der §§ 61 und 62 SGB III zur Festlegung der Entgelte im Jugendwohnen für Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen mit und ohne sozialpädagogische Begleitung" in Kraft. Vertragspartner sind der Bayerische Landkreistag, der Bayerische Städtetag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern unter Beteiligung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.
Nachfolgend finden Interessierte notwendige bzw. hilfreiche Unterlagen und Materialien im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag:
Der Weg zum Entgelt im Jugendwohne (1)
Hinweise der KJS Bayern
Rahmenvertrag Jugendwohnen (2)
vom 1. November 2012
Anlage 1: Leistungsvereinbarung (3)
zu § 2 Absatz 3 Rahmenvertrag Jugendwohnen
Anlage 2: Qualitätsanforderungen Jugendwohnen (4.1)
zu § 2 Absatz 3 Rahmenvertrag Jugendwohnen
Anlage 3: Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung (5)
zu § 2 Absatz 3 Rahmenvertrag Jugendwohnen sowie § 3 Absatz 2 Rahmenvertrag § 78 f
hier: Ausfüllhilfe (5.1.) aus dem Bereich HzE der KJF Augsburg
Hinweise zur Kalkulation (6)
zu Anlage 3: Angebot zum Abschluss einer Vereinbarung
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (7)
Muster-Vereinbarungen können mit diesem Mail-Formular angefordert werden
Orientierungswerte für Schüler- und Jugendwohnheime in Bayern (8)
zur Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII
Musterraumprogramm (9)
zu den Orientierungswerten
Fachkräfteliste (10)
laut Fußnote 1 der Orientierungswerte für Schüler- und Jugendwohnheime
Ergänzung 2023: Erweiterter Orientierungsrahmen des Bayerischen Landesjugendamts zum Fachkräftebedarf in der Jugendhilfe
Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII (11)
Beispiel einer Regierung für einen verkürzten Antrag
Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit (12)
zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Bescheinigung über die Kosten der Unterbringung in einem Wohnheim/Internat (13)
der Bundesagentur für Arbeit - Bezug: § 1 Absatz 3 Rahmenvertrag Jugendwohnen
hier: Zuständigkeiten/Adressen der Teams BAB der BA in Bayern
Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII i. d. F. vom 25.07.2022 (14)
Zusammenstellung der Paragrafen (15)
aus dem Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII, auf die im Rahmenvertrag Jugendwohnen Bezug genommen wird
Anhang A: Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen (16)
zu § 4 Absatz 1 Rahmenvertrag § 78 f
Anhang C: Personalausstattung der Einrichtungen (17)
zu § 4 Absatz 2 Rahmenvertrag § 78 f
Anhang E: Betriebsnotwendige Investitionskosten (18)
zu § 7 Absatz 4 Rahmenvertrag § 78 f
Anhang H: Personalkostenpauschalen (19)
zu § 10 Rahmenvertrag § 78 f
Anlage 3: Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII (21)
zu § 3a Absatz 1 Rahmenvertrag § 78 f
hier: Fachliche Empfehlungen des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses zum § 8a SGB VIII (21.1)
hier: Fachliche Empfehlungen des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses zum § 8b SGB VIII (21.2)
Anlage 4: Schutzauftrag nach § 72a SGB VIII (22)
zu § 3a Absatz 2 Rahmenvertrag § 78 f
Muster "Beschwerdemanagement" (23)
Regionalkommissionen Kinder- und Jugendhilfe (25)
Übersicht über Kontaktdaten, bei denen auch Geschäftsordnungen, Fristen etc. eingesehen bzw. angefordert werden können
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (26)
für Jugendwohnheime in katholischer Trägerschaft
Stand: 2. November 2022